4020/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.05.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wohnsitzauflage für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte

 

In Österreich sind geflüchtete Personen sehr ungleich verteilt. Diese ungleiche Verteilung beginnt schon während der Grundversorgung der Asylwerber:innen: Wien erfüllt als einziges Bundesland in den vergangenen fünf Jahren konstant die in der zwischen den Bundesländern akkordierten Grundversorgungsvereinbarung festgelegte Betreuungsquote- derzeit mit 198%. (1) 

Personen, die während ihres Asylverfahrens in Wien aufhältig waren, bleiben nach dessen positiven Ausgang zumeist in Wien. Weiters ziehen viele Personen, die in anderen Bundesländern ihr Asylverfahren durchliefen, nach Erhalt von subsidiärem Schutz nach Wien - dies, weil sie in Wien Anspruch auf Mindestsicherung haben und daher nicht wie in den anderen Bundesländern größtenteils auf die Grundversorgung angewiesen sind, aber auch aufgrund der in Wien bereits lebenden Community aus Heimatland bzw. -region. Insgesamt leben z.B. rund die Hälfte der in Österreich aufhältigen syrischen und afghanischen Staatsangehörigen sowie etwa 40% der ukrainischen Vertriebenen in Wien. (2) 

Durch das unsolidarische Vorgehen der Bundesländer außerhalb Wiens entstehen Herausforderungen. Gerade das Bildungswesen steht durch die hohe Anzahl an geflüchteten Kindern, die die deutsche Sprache erst erlernen müssen, vor großen Herausforderungen. Seit Beginn des Jahres 2023 erfährt Wien zudem einen intensiven Zuzug von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen über die Familienzusammenführung. Allein im vergangenen Schuljahr sind über 3.000 Schüler:innen neu nach Wien gekommen; die Zahl der monatlichen Neuzugänge ist nach wie vor hoch. Außerdem hat Wien seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine etwa 4.000 vertriebene ukrainische Kinder ins Schulsystem aufgenommen. (3) 

Es braucht nicht nur in Europa, sondern auch innerhalb Österreichs eine faire Verteilung von Schutzsuchenden- und berechtigten. Eine gerechte Verteilung muss in der Grundversorgung anfangen. Wie von NEOS bereits gefordert, bedarf es hierfür Sanktionsmöglichkeiten gegen jene Bundesländer, die sich nicht an der zugesagten Aufnahme von Asylwerber:innen beteiligen. (4)

Faire Verteilung würde die Aufgabe von Integration erleichtern. Ein intensiver Ausbau der Integrationsmaßnahmen in den Bundesländern wäre aus integrationspolitischer Sicht äußerst sinnvoll - dessen Unterlassen bis zum heutigen Tag ist daher verantwortungslos und zeugt von mangelndem Engagement der Bundesregierung, insbesondere von Integrationsministerin Raab. Eine Verteilung der Aufgabe von Integration wäre im Interesse aller: Die Integrationschancen der Betroffenen würden sich verbessern, in vielen Gemeinden könnte der Personalnot in Mangelberufen oder der fehlenden Zahl an Schüler:innen in so mancher Klasse Abhilfe verschafft werden. Im Übrigen sollen weitere für die Integration relevante Faktoren berücksichtigt werden, beispielsweise die Bevölkerungsgröße der Gemeinde, die Verfügbarkeit von Wohnraum, medizinischer Versorgung, sozialer Betreuung sowie die wirtschaftliche Lage und die Arbeitsmarktsituation. Auch die Sozialleistungen gehören vereinheitlicht.

Das Ziel der Integration würde eine Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte - analog zur bereits existierenden Wohnsitzauflage für Asylwerber:innen nach § 15c AsylG - legitimieren. Diese koppelt den Bezug von Sozialleistungen für drei Jahre an den Wohnsitz in einem bestimmten Bundesland und endet, wenn der/die Betroffene in einem anderen Bundesland eine Berufstätigkeit nachweisen kann. Für die Verhältnismäßigkeit einer Wohnsitzauflage bedarf es ausreichender Integrationsmaßnahmen in allen Bundesländern.(5)  

  1. https://www.derstandard.at/story/3000000216281/wien-erfuellt-asylquote-zu-197-prozent
  2. https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/user_upload/OEIF_Laender_Factsheet_Syrien.pdf; https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/user_upload/OeIF-FS-39-Afghanistan-WEB.pdf
  3. https://wien.orf.at/stories/3250676/
  4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3131
  5. Siehe EuGH, Rechtssachen C‑443/14 und C‑444/14.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, Integrationsangebote und -maßnahmen bundesweit auszubauen mit dem Ziel der ehestmöglichen Umsetzung einer Wohnsitzauflage für nicht berufstätige Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.