4021/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.05.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausreichend Ressourcen für die Umsetzung des EU Asyl- und Migrationspakts
Der neue EU Asyl- und Migrationspakt wurde im September 2020 als Reaktion auf die herausfordernde Situation, die sich aus den hohen Ankunftszahlen von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 ergab, präsentiert, und nach jahrelangen Verhandlungen im April 2024 im EU-Parlament angenommen. Ziel ist, ein gerechteres, effizienteres und einheitliches Migrations- und Asylsystem für die EU zu schaffen, insbesondere mit mehr Solidarität, schnelleren Verfahren an den EU-Außengrenzen und einheitlichen und menschenrechtskonformen Standards. Konkret sind folgende Maßnahmen für eine grundlegende Reform des EU-Asylsystems geplant:
Der neue EU Asyl- und Migrationspakt birgt enorme Chancen zur Reform des EU-Asylsystems - nun liegt alles an der Umsetzung des Pakts. Mit der Annahme des EU Asyl- und Migrationspakts beginnt eine zweijährige Umsetzungsphase bis 2026, in der die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Bedarfsanalysen und Umsetzungspläne ausarbeiten werden. In dieser Umsetzungsphase ist die aktive Mitwirkung aller Mitgliedsstaaten zentral, denn für eine funktionierende Implementierung des Paktes müssen ausreichend Ressourcen – materiell, finanziell, personell – bereitgestellt werden: Für effektive Kontrollen an den EU-Außengrenzen, für genügend Aufnahmekapazitäten und für menschenrechtskonforme Aufnahmebedingungen, für die Durchführung von raschen und rechtsstaatlichen Asylverfahren, sowie zur Schaffung von Monitoring-Mechanismen, die der Wahrung der Grundrechte an den EU-Grenzen dienen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, im Sinne
eines gemeinsamen europäischen Asylsystems aktiv an der Umsetzung des EU
Asyl- und Migrationspakts mitzuwirken und sich hierfür auf EU-Ebene für
die Bereitstellung von ausreichend budgetären und personellen Ressourcen
seitens aller EU-Mitgliedsstaaten einzusetzen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.