4026/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.05.2024
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Christian Oxonitsch,

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend Integrationsjahr und Integrationsjahr-Jugend reaktivieren, mit ausreichend finanziellen Mitteln budgetieren und österreichweit beginnend mit 1. Juli 2024 umsetzen

 

 

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2017 das Integrationsjahrgesetz beschlossen, aber niemals wurden diese gesetzlichen Bestimmungen von der schwarz-blauen und schwarz-grünen Bundesregierung ausreichend dotiert und mit Leben erfüllt. Das Integrationsjahrgesetz sieht in seinem § 1. vor, dass der Zweck dieses Bundesgesetzes darin liegt, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Asylwerber:innen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungswerte sehr wahrscheinlich ist, durch Maßnahmen, die den Erwerb von Sprachkenntnissen beschleunigen und die Chancen einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern, die gesellschaftliche Teilhabe und die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit zu ermöglichen.

 

Daran kann man erkennen, welche zentrale Bedeutung diese Maßnahme des Integrationsjahres für eine gelungene „Integration ab Tag 1“ spielen könnte, allerdings dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Ziel aus mangelnder Dotierung und mangelndem Engagement der zuständigen Minister:innen nie erreicht. Es ist daher dringend an der Zeit, diese Maßnahme mit Leben zu erfüllen.

 

Ergänzend dazu sollte im Hinblick auf junge Flüchtlinge bzw. jene Jugendlichen, die aus Anlass der Familienzusammenführung nach Österreich kommen ein Integrationsjahr-Jugend geschaffen werden, das für die speziellen Bedürfnisse der Altersgruppe von 15 bis 25 Jahren Angebote bietet, die an diese Altersgruppe angepasst sind.

 

 

Aus all den erwähnten Gründen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort ausreichend Budgetmittel zur Verfügung zu stellen und in Österreich flächendeckend sowohl das Integrationsjahr wie das Integrationsjahr-Jugend umzusetzen. Die Realisierung dieser Vorhaben soll bis längstens 1. Juli 2024 erfolgen, damit eine gelungene Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Asylwerber*innen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungswerte sehr wahrscheinlich ist, in die österreichische Gesellschaft zum Regelfall wird.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten