4028/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.05.2024
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Verena Nussbaum,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schaffung eines Inklusionsfonds zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen

 

 

 

Mehr als 25.000 Menschen mit Behinderung sind derzeit in Einrichtungen der Tagesstruktur (Beschäftigungstherapie) tätig. Nach der Judikatur sind das keine Arbeitsverhältnisse, weshalb die betroffenen Menschen nicht eigenständig kranken- und pensionsversichert sind und statt eines Lohns lediglich Taschengeld erhalten. Damit bleiben diese Menschen mit Behinderung rechtlich betrachtet auch als Erwachsene im Status von Kindern. Sie bekommen in der Regel erhöhte Familienbeihilfe, beim Tod der Eltern Waisenpension, können aber nie eine eigene Pension erwerben.

Diese Konstruktion widerspricht klar Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich geboten ist die Einbeziehung dieser Menschen mit Behinderung in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung (Unfallversicherung besteht seit 2011).

 

Ein weiterer Problembereich für Menschen mit Behinderungen ist die Persönliche Assistenz. Diese ist zwar am Arbeitsplatz bundesweit einheitlich geregelt und wird über das Sozialministeriumservice den Betroffenen zur Verfügung gestellt, im Freizeitbereich sind jedoch die Länder zuständig. Dort gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, das Angebot reicht von relativ zufriedenstellend bis zu praktisch nicht vorhanden.

Um in ganz Österreich nach einheitlichen Kriterien und einem gleichen Leistungsniveau Persönliche Assistenz in Beschäftigung und Freizeit sicherzustellen und damit die vollwertige Teilhabe von Menschen mit Behinderung an unserer Gesellschaft zu ermöglichen, muss in einer bundesgesetzlichen Regelung im Wege einer Selbstbindung eine Fördermöglichkeit für alle Lebensbereiche vorgesehen werden. Die Schaffung eines Inklusionsfonds analog zum Pflegefonds für die gemeinsame Dotierung behindertenpolitischer Notwendigkeiten in Richtung Inklusion über die Grenzen der Gebietskörperschaften hinweg, ist daher unbedingt erforderlich.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit folgenden Maßnahmen zu übermitteln:

 

·                Einbeziehung der in Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapien) tätigen Menschen mit Behinderungen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung.

·                Errichtung eines Inklusionsfonds, der nach dem Vorbild des Pflegefonds von Bund und Ländern gespeist wird und aus dem die Sozialversicherung und sonstige Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben verbessern, finanziert werden.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales