Eingebracht am 15.05.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Petra Wimmer, Christian Oxonitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend „Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen!“
Kinderarmut ist nicht hinnehmbar. Kinder brauchen Geborgenheit und Zuversicht, um sich frei entwickeln und entfalten zu können. Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung soll jedem Kind in Österreich ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen ermöglicht werden. In Österreich sind mehr als 350.000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet. 239.000 leben in einem Haushalt, der die Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten kann. Besonders dramatisch ist die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Von 2020 auf 2021 stieg die Armutsgefährdung in dieser Gruppe um fünf Prozent auf 36 Prozent. Rund 40 Prozent können sich die Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder nicht mehr leisten. Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen von Kinderarmut kosten die Republik jedes Jahr 17 Milliarden Euro.
Ziel muss sein: Keine Angst mehr vor dem Monatsende, wenn sich nur noch Nudeln und Toast ausgehen, um satt zu werden. Chronische Erkrankungen, Fehlzeiten in der Schule, Scham – all das würde wegfallen und Raum für mehr schöne Erlebnisse mit der Familie, Freunden und Hobbys schaffen. Mit der Kindergrundsicherung sollen alle Kinder unterstützt werden und insbesondere jene Familien finanziell gestärkt werden, die mit weniger Haushaltseinkommen auskommen müssen.
Eine armutsbeseitigende und armutsvermeidende Kindergrundsicherung muss aus drei Säulen bestehen:
1. Säule: Bereitstellung kostenfreier kindbezogene Infrastruktur - insbesondere der Anspruch auf qualitativ hochwertige Kinderbildung mit gratis Mittagessen, der kostenlose Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten sowie eine flächen- sowie bedarfsdeckender Versorgung mit ärztlichem und therapeutischem Angebot
2. Säule: Ein Universalbetrag für alle Kinder - abhängig von Anzahl und Alter der Kinder von zumindest 367 Euro pro Monat unabhängig vom Einkommen der Eltern
3. Säule: Eine einkommensabhängige Leistung - in der Höhe von maximal 27 Prozent des jeweils geltenden Ausgleichzulagenrichtsatzes pro Monat
Diese Kindergrundsicherung soll bisher bestehende Leistungen, wie die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zusammenführen und den alten Familienbonus Plus in Zukunft für alle Kinder inkludieren. So erhalten alle Familien den Familienbonus Plus in voller Höhe. Das bedeutet einen Universalbetrag, abhängig von Alter und Anzahl der Kinder von mindestens 367 Euro pro Monat für jedes Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Um armutsbetroffene Kinder zusätzlich abzusichern und ihnen Teilhabe in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur zu ermöglichen, erhalten sie eine einkommensabhängige Zahlung in der Höhe von maximal 27 Prozent des jeweils geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit 312 Euro) pro Monat.
Darüber hinaus braucht es den massiven Ausbau kindbezogener Infrastruktur. Insbesondere muss rasch in den kostenfreien Anspruch auf qualitativ hochwertige Kinderbildung mit gratis Mittagessen, kostenlosen Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten und flächen- sowie bedarfsdeckender Versorgung mit ärztlichem und therapeutischem Angebot investiert werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass alle Kinder gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können und verhindert, dass Armut vererbt wird. Kein Kind soll zurückgelassen werden.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung, insbesondere für Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, um Kinderarmut künftig zu beseitigen das vorab dargestellte Modell der Kindergrundsicherung, welches auf den folgenden drei Säulen basiert, auszuarbeiten und dem Nationalrat ehestmöglich zur Beschlussfassung zu übermitteln:
1) Rasche Investitionen in den Ausbau kostenfreier kindbezogener Infrastruktur,
2) Einführung eines Universalbetrages für alle Kinder unter Zusammenführung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus für alle Familien in voller Höhe,
3) Einführung einer einkommensabhängigen Leistung, um armutsbetroffenen Kindern die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales