4044/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.05.2024
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verlängerung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes

 

 

Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und hohen Zertifikatspreisen im europäischen Emissionshandelssystem sind Österreichs Bevölkerung und seine Wirtschaft weiterhin mit gestiegenen Stromkosten konfrontiert. Um die heimische Wirtschaft zu entlasten, bietet das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 die Möglichkeit einer Förderung zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für energieintensive Unternehmen im Kalenderjahr 2022.

 

Durch das SAG 2022 wurde auf Grundlage von EU-Recht ein finanzieller Ausgleich für jene Unternehmen geschaffen, die durch ihre energieintensiven Produktionsprozesse von den gestiegenen Strompreisen im Jahr 2022 besonders stark betroffen waren. Diese Art von Förderung soll das Risiko einer CO2-Verlagerung durch Abwanderung von Unternehmen in andere Weltregionen mit geringerer Kostenbelastung minimieren und kann auf Basis von EU-Recht bis 2030 gewährt werden.

 

Während andere europäische Mitgliedsstaaten, unter anderem Deutschland, eine Kompensationsregelung für die jeweilige energieintensive Industrie über das Jahr 2023 hinaus beschlossen haben, bezog sich die Geltungsdauer des österreichischen Strompreiskostenausgleichsgesetzes nur auf das Jahr 2022. Durch diese Begrenzung werden österreichische Industrieunternehmen Benachteiligungen im internationalen und europäischen Wettbewerb ausgesetzt. Hierbei handelt es sich vor allem um Unternehmen, die viele ihrer Produktionsprozesse bereits elektrifiziert und dadurch die Voraussetzung für CO2-neutrale Produktion geschaffen haben.

 

Die Strompreiskompensation ist eine Maßnahme, den Standort Österreich zu stärken. Das ist gerade jetzt notwendig, um die Unternehmen bei uns zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Dazu müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die befristete Gewährung von Förderungen für Unternehmen in Sektoren, die aufgrund erheblich gestiegener Strompreiskosten besonders belastet sind (Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022), verlängert wird.“

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.