4045/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.05.2024
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

Betreffend: Angemessene Vergütung für Kreative im Kontext der KI-Nutzung

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat unser Leben in vielerlei Hinsicht beeinflusst und verändert. Auch im Bereich des Urheberrechts ergeben sich neue Herausforderungen und Fragestellungen. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie trat im April 2019 in Kraft, bevor ChatGPT veröffentlicht wurde. Seitdem führen Fragen zu Trainingsdaten und Urheberrecht zu zahlreichen Debatten und Klagen. Im Zentrum steht die Befürchtung, dass KIs mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainiert werden und Unternehmen damit hohe Einnahmen bescheren, ohne dass die Urheber:innen angemessen beteiligt werden. Kürzlich hat die „New York Times" Open AI auf eine noch unbestimmte Summe verklagt. Manche Verlage, etwa Associated Press und Axel Springer, haben schon jetzt Vereinbarungen mit Open AI geschlossen. Die Details der Verträge sind allerdings geheim.

Der Output von KI-Systemen hängt vom Input ab, mit dem sie trainiert werden; dazu gehören Texte, Bilder, Videos und andere Materialien von Urheber:innen, ausübenden Künstler:innen und weiteren Rechteinhaber:innen. Für Kreative werfen die ungefragte Nutzung des Trainingsmaterials, seine intransparente Verarbeitung und die absehbare Substitution der originalen Werke durch den Output generativer KI grundsätzliche Fragen nach Verantwortung und Haftung sowie nach Vergütung auf. Die KI-Verordnung (AI Act) hat das Thema überwiegend umschifft. Allerdings sieht die Verordnung vor, dass – neben der generell uneingeschränkten Geltung des Urheberrechts – durch Dokumentations- und Transparenzvorgaben sichergestellt werden muss, dass Urheberrechte auch in Zukunft durchgesetzt werden können. Anbieter von general purpose AI Modellen müssen daher eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung des verwendeten Trainingsmaterials erstellen und veröffentlichen.

Erst kürzlich haben zahlreiche Organisationen, die die kollektive Stimme von Schriftsteller:innen, Interpret:innen, Komponist:innen, Songwriter:innen, Filmregisseur:innen, Drehbuchautor:innen, bildenden Künstler:innen, Journalist:innen, Übersetzer:innen und anderen Kreativschaffenden repräsentieren, eine „Gemeinsame Erklärung zu generativer Künstlicher Intelligenz und dem EU-KI-Gesetz veröffentlicht.[1] In dieser Erklärung begrüßen sie die Einführung spezifischer Vorschriften für Anbieter von universellen KI-Modellen in den EU-KI-Rechtsakt. Große Befürchtungen bestehen bei Kreativen allerding bei der Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Urheberrechtlinie. Sie betonen, dass die Ausweitung dieser Ausnahme auf die systematische und umfassende Nutzung geschützter Werke und Darbietungen von Urheber:innen mit der Absicht, synthetische Inhalte für die kommerzielle Nutzung zu erzeugen, die ihrem Werk sehr ähnlich sind und daher direkt mit ihm konkurrieren, nicht nur unlauter, sondern auch rechtlich fragwürdig ist und fordern eine faire Vergütung der Nutzung ihrer Werke durch generative KI und ein faires Gleichgewicht zwischen Rechteinhaber:innen und Nutzer:innen von Inhalten.

In anderen Ländern hat die Politik das Thema bereits aufs Tapet gebracht. Das deutsche Justizministerium setzt sich dafür ein, dass das Thema KI und Urheberrecht in das Arbeitsprogramm der neuen EU-Kommission aufgenommen wird. Zu klären gilt es, ob und inwieweit Anpassungen der urheberrechtlichen Bestimmungen in der EU erforderlich sind. 2026 steht auch die Evaluation der Urheberrechtsrichtlinie an. Frankreich ist bereits einen Schritt weiter und fordert dezidiert Anpassung der EU-Urheberrechtsrichtlinie an KI-Entwicklungen. Konkret thematisiert wurden dabei die Identifizierung von Originalwerken, die Zuordnung der Urheberschaft von KI-generierten Werken, die Vergütung der Urheber:innen und die Möglichkeit für Kreative, die Nutzung ihrer Inhalte als Trainingsdaten für KI abzulehnen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und die Bundesministerin für Justiz, werden aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine angemessene Vergütung von Künstler:innen und Kreativen einzusetzen, deren urheberrechtlich geschützten Werke für das Training von KI-Systemen verwendet werden.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.



[1] https://europeanwriterscouncil.eu/240425_cwos_jointstatement_ai-act/?utm_source=substack&utm_medium=email