4047/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.05.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Petra Tanzler
Genossinnen und Genossen

betreffend „Künstliche Intelligenz (KI) an Schulen“

Künstliche Intelligenz und ihr möglicher Einsatz sind aktuell in aller Munde. Mit KI gesichert in Berührung zu kommen und einen kritischen Umgang zu erlernen, ist in einer modernen Gesellschaft auch Aufgabe der Schule. Kinder dürfen in der digitalen Welt nicht allein gelassen werden, sondern müssen im Umgang mit Fake News, Influencer-Marketing, Schönheitsfiltern und der wachsenden Relevanz von KI geschult werden. Nur so können diese Tools einen echten Mehrwert für das Lernen und den späteren Berufsalltag bieten, während gleichzeitig der Umgang mit ihnen trainiert wird, um auch Gefahren zu erkennen. Um diese umfassende Betrachtung an allen Schulen in Österreich zu gewährleisten und einen professionellen Umgang mit KI zu erlernen, braucht es die dementsprechenden Ressourcen und gut ausgebildetes Personal. Anstatt jedoch in einen echten Professionalitätsausbau zu investieren, wird vom Bildungsministerium auf diverse Pilotprojekte verwiesen.

Österreichweit können derzeit nur 100 Schulen als Pilotschulen am Unterrichtsschwerpunkt Künstliche Intelligenz (KI) teilnehmen. Sie erhalten spezielle Lernsoftware, die mit Unterstützung von Hochschulen getestet und bewertet wird. Die Kosten beim schulischen Einsatz von KI entstehen vor allem dadurch, dass sich die KI-Server nicht in Europa, sondern überwiegend in den USA befinden. Plattformen, die mit dem europäischen Datenschutz konformgehen, sind daher kostenpflichtig. Diese Kosten werden nur für die ausgewählten Pilotschulen übernommen. Dafür wurden in diesem Schuljahr 250.000,- € zur Verfügung gestellt. Dieses jährliche Budget ist aber keine zusätzliche Ressource, sondern wird aus den Mitteln der Pädagogischen Hochschulen bereitgestellt, wie einer Anfragebeantwortung (AB 16632 vom 14.02.2024) zu entnehmen ist. Kritik kommt unter anderem von jenen Schulen, die nicht ausgewählt worden sind und nun beim Einsatz von KI vor großen Herausforderungen ohne ausreichend finanzieller Unterstützung für eine professionelle Betreuung stehen. Im Ergebnis kann KI dann oftmals nicht im Unterricht eingesetzt werden. Außerdem geht aus der genannten AB hervor, dass um in einer KI-Pilotklasse unterrichten zu können, keine spezielle Ausbildung vonseiten des Bildungsministeriums vorgesehen ist. Den Pädagoginnen und Pädagogen werden so notwendige Zusatzqualifikationen verwehrt. Ohne ausgebildetes Personal und echte Zusatzfinanzierung wird jedoch wohl kaum ein umfassender Mehrwert aus dem Programm gezogen werden können.

Gerade im Sinn eines chancengerechteren Bildungssystems wäre das Erlernen eines sinnvollen und sicheren Umgangs mit KI aber wesentlich. Für alle Kinder. In allen Schultypen. Wenn jedoch nur wenige Schülerinnen und Schüler aufgrund einer geringen Anzahl an Pilotschulen KI nutzen lernen und selbst diese Nutzung in einem nicht ausreichend betreuten Rahmen stattfindet, werden viele Kinder durch die Entwicklung abgehängt. In einer Zeit, in der die Bildungsschere immer weiter auseinandergeht, bedarf es jedoch politischer Maßnahmen, welche die Chancengerechtigkeit fördern und nicht solche, die das Gegenteil bewirken.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Um einen nachhaltigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Österreichs Schulen zu gewährleisten, wird der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufgefordert, eine umfassende Strategie für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz auszuarbeiten und an Österreichs Schulen in Umsetzung zu bringen. Eine solche Strategie hat zwingend eine adäquate Pädagog:innenbildung (Aus-, Fort- und Weiterbildung) und die notwendigen finanziellen Ressourcen für einen österreichweiten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu Lernzwecken an Schulen zu enthalten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.