4051/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.05.2024
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Maximilian Lercher,
Genossinnen und Genossen
betreffend Schaffung eines Baukulturförderprogramms inklusive Revitalisierungsbonus zur Belebung von Stadt- und Ortskernen
Immer mehr ländliche Gemeinden und hier vor allem die Ortskerne sterben langsam aus. In Städten wie in Dörfern ist das Zentrum jedoch der Identifikations- und Integrationsraum für den gesamten Ort, nicht nur für jene, die dort wohnen. Im Zentrum findet der Markt statt, dort sind Rathaus, Gemeindeamt und Kirche, Geschäfte, Gastronomie, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Ärzt:innen, Apotheken, Polizei, Post und Schule angesiedelt, die allesamt wichtige Funktionen erfüllen. Darüber hinaus wohnen im Zentrum viele Menschen, und hier befindet sich der zentrale öffentliche Raum als Treffpunkt und Aufenthaltsort für alle Bürger:innen. Das Zentrum umfasst auch die wichtigsten Objekte des baukulturellen Erbes eines Orts. Doch durch Abwanderung, zunehmende Zersiedelung und bodenverbrauchende Siedlungsweisen verlieren die Stadt- und Ortskerne ihre Funktionen: Gewerbe, Handel, Wohnen und sogar öffentliche Einrichtungen wandern zunehmend in die Fläche ab, zentrale Angebote werden eingestellt, Leerstand und Brachen nehmen zu. So nimmt die Attraktivität des Zentrums ab.
Diese Verödung der Orts- und Stadtkerne trägt zur Abwanderung bei und beschleunigt damit den demografischen Wandel, reduziert die finanziellen Ressourcen der Gemeinde und schwächt den sozialen Zusammenhalt. Um die schleichende, vielfach schon weit fortgeschrittene Verödung von Stadt- und Ortskernen zu verhindern oder wieder rückgängig zu machen, braucht es akut Maßnahmen zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen. Dies ist auch angesichts des damit verbundenen Potenzials für Bestands-, Brachen- und Leerstandsnutzung und zur Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr dringend nötig. Auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Belebung der Zentren besonders wichtig. Gerade Klein- und Mittelbetriebe können hier in einem lebendigen Umfeld ihre Angebote präsentieren.
Der vierte Baukulturreport (2021)[1] skizziert Möglichkeiten zur Ortskernbelebung durch ein gezieltes Baukulturförderprogramm und eine Agentur für Baukultur. Österreich braucht lebendige Zentren und den Erhalt und die Entwicklung der Orts- und Stadtkerne. Eine Agentur für Baukultur stellt hierfür Ressourcen für Baukulturförderung, Forschungsförderung, Beratung und Kooperation, sowie Qualitätsentwicklung zur Verfügung und soll grundsätzlich mit allen Ressorts des Bundes und allen weiteren Ebenen der Verwaltung kooperieren. Die Arbeit und somit auch die Organisationsstruktur soll sich in vier Tätigkeitsfelder gliedern: Baukulturförderung für Städte und Gemeinden, Forschungsförderung, Beratung und Kooperation und Qualitätsentwicklung. Inhaltlicher Handlungsrahmen sollen die Baukulturellen Leitlinien des Bundes und ein eigenes Bundesbaukulturgesetz sein. Als erstes und umfangreichstes Tätigkeitsfeld der vorgeschlagenen Agentur für Baukultur wird ein Baukulturförderprogramm für Städte und Gemeinden vorgeschlagen, das baukulturell herausragende Bauprojekte, deren Vorbereitung und Begleitung direkt finanziell unterstützen soll.
Wesentlicher Bestandteil eines solchen Baukulturförderprogramms soll ein Revitalisierungsbonus für Orts- und Stadtkerne sein. Dadurch könnten leerstehende Geschäftslokale und Büroräumlichkeiten saniert und in der Folge an EPUs oder kleine handwerkliche Betriebe günstig weitervermietet werden. Mit dem Baukulturförderprogramm inklusive Revitalisierungsbonus sollen die höheren Kosten für eine Sanierung im Vergleich zum Neubau abgefangen und eine günstige Weitervermietung erleichtert werden. So könnten neue, lokale Zentren für kleine Unternehmen inklusive „Shared Services“ entstehen. Günstige Mieten und gemeinsame Dienstleistungen wie Steuerberatung, Buchhaltung, Assistenzleistungen etc. machen es für kleine Unternehmen leichter gegen Große zu bestehen. Gleichzeitig kann so eine Wiederbelebung der Ort- und Stadtkerne gelingen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat zur Belebung von Orts- und Stadtkernen und zur Unterstützung von kleinen Unternehmen eine Regierungsvorlage für eine Baukulturförderung für Städte und Gemeinden inklusive Revitalisierungsbonus zu übermitteln.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen.
[1] Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: Vierter Baukulturreport. Baukulturpolitik konkret: Der Weg zur Agentur für Baukultur Entwurf eines Regelungsvorhabens samt wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) für effektivere und effizientere Baukulturinstrumente, erstellt durch die Plattform Baukulturpolitik und das Forschungsinstitut für Urban Management and Governance, Wien 2021.