4053/A XXVII. GP

Eingebracht am 16.05.2024
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Antrag

 

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,

Genossinnen und Genosssen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Zielnetz für die Eisenbahninfrastruktur definiert wird (Zielnetzgesetz)

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem ein Zielnetz für die Eisenbahninfrastruktur definiert wird (Zielnetzgesetz)

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz, mit dem ein Zielnetz für die Eisenbahninfrastruktur definiert wird (Zielnetzgesetz)

 

Vorausschauende Planung des Schienenverkehrsnetzes

§ 1 Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat ein längerfristiges Planungsinstrument (Zielnetz) für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zu entwickeln. Dabei ist auf einen mindestens fünfzehnjährigen Planungszeitraum abzustellen. Die Ergebnisse sind der öffentlichen Begutachtung zu unterziehen.

§ 2 Wird von der Bundesregierung dieses Planungsinstrument (Zielnetz) beschlossen, so haben die Organe der ÖBB Holding AG und ihrer Tochterunternehmen sowie die Schienen-Controll Kommission sich an diesem Planungsinstrument (Zielnetz) zu orientieren.

§ 3 Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat einen Bericht über das beschlossene Planungsinstrument (Zielnetz) innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnisnahme durch die Bundesregierung vorzulegen.

§ 4 Erstmalig ist das Planungsinstrument (Zielnetz) bis 20. Oktober 2024 dem Nationalrat vorzulegen.

Vollzugsklausel

§ 5 Der Vollzug dieses Bundesgesetzes obliegt der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. 

Inkrafttreten

§ 6 Dieses Gesetz tritt mit 1.10.2024 in Kraft. 

 

Begründung 

Die Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur ist ein mehrjähriger Prozess der für alle Beteiligten Planungssicherheit verlangt. Diese Planungssicherheit soll über mehrere Gesetzgebungsperioden des Nationalrates wirken. Das österreichische Bahnnetz ist vom Ausbau des Bahnnetzes in den Nachbarstaaten und den Verkehrsströmen in der Europäischen Union abhängig. Wir haben gerade mit dem Bau des Brenner Basistunnels gelernt, dass länderübergreifende Planungen Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Daher ist eine vorschauende Planung unter Einbeziehung der Bevölkerung notwendig.

Die Organe der für die Umsetzung dieses Zielnetzes zuständigen Unternehmen müssen für die Einleitung der notwendigen behördlichen Verfahren den vorausschauenden Planungen vertrauen dürfen.

Daher soll die zuständige Ministerin dem Nationalrat einen Bericht über die Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur vorlegen.

Die budgetäre Abdeckung der Kosten eines Ausbaues des Bahnnetzes wird -wie bisher - durch die Vorbelastungsgesetze vom Nationalrat genehmigt und im jährlichen BFRG und BFG verfassungsgemäß erteilt.

 

Die Europäischen Klimaziele verlangen einen vorausschauenden Plan für die Bahnnetze der Zukunft.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss