4072/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.05.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Rauch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung des Klimabonus für Asylwerber
Auch 2024 soll der gestaffelte Klimabonus wiederum an illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten in der Grundversorgung ausbezahlt werden. Die Verhöhnung der Österreicher, die unter der Rekordteuerung leiden, wird von der Bundesregierung von ÖVP und Grünen auf die Spitze getrieben. Während vordergründig eine restriktive Asylpolitik inszeniert wird, schafft man einen europaweit einzigartigen Pull-Faktor der eine Schubumkehr in der Asyl- und Einwanderungspolitik verunmöglicht.
Häftlinge hingegen wurden erst auf Druck der FPÖ[1] mit einer Novelle des Klimabonusgesetztes von der Geldleistung mit folgender Begründung ausgeschlossen:
Des Weiteren werden durch die Anpassung Personen die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden, vom Bezug des regionalen Klimabonus ausgeschlossen. Dies ist sachlich insofern gerechtfertigt, als für diese Personen angenommen werden kann, dass sie keiner bzw. nur einem Teil der Belastung durch die CO2-Bepreisung, für welche der regionale Klimabonus ja Kompensation leisten soll, ausgesetzt sind. Sohin werden Strafgefangene Personen gleichgestellt, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können.[2]
Im Rahmen der Grundversorgung erhalten Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschenebenfalls Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind. Die Grundversorgung umfasst:
· Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der Familieneinheit
· Versorgung mit angemessener Verpflegung
· Gewährung eines monatlichen Taschengeldes für Personen in organisierten Unterkünften und für unbegleitete minderjährige Fremde, ausgenommen bei individueller Unterbringung gemäß Art. 9 Z 2
· Durchführung einer medizinischen Untersuchung im Bedarfsfall bei der Erstaufnahme nach den Vorgaben der gesundheitsbehördlichen Aufsicht
· Sicherung der Krankenversorgung im Sinne des ASVG durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge
· Gewährung allenfalls darüberhinausgehender notwendiger, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckter Leistungen nach Einzelfallprüfung
· Maßnahmen für pflegebedürftige Personen
· Information, Beratung und soziale Betreuung der Fremden durch geeignetes Personal unter Einbeziehung von Dolmetschern zu deren Orientierung in Österreich und zur freiwilligen Rückkehr
· Übernahme von Transportkosten bei Überstellungen und behördlichen Ladungen
· Übernahme der für den Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten und Bereitstellung des Schulbedarfs für Schüler
· Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufes im Bedarfsfall
· Gewährung von Sach- oder Geldleistungen zur Erlangung der notwendigen Bekleidung
· Kostenübernahme eines ortsüblichen Begräbnisses oder eines Rückführungsbetrages in derselben Höhe und
· Gewährung von Rückkehrberatung, von Reisekosten sowie einer einmaligen Überbrückungshilfe bei freiwilliger Rückkehr in das Herkunftsland in besonderen Fällen.
Es gibt keinerlei sachliche Rechtfertigung dafür, Nicht-Österreichern in der Grundversorgung, die keinen Strom, keinen Treibstoff, keine Lebensmittel, nichts für Kleidung, keine Heizung, keine Krankenversicherung, keine Sozialversicherung und keine Steuern zahlen müssen, einen Klimabonus zu schenken. Diese Personen werden über die Grundversorgung vom Steuerzahler vollumfänglich alimentiert.
Vor diesem Hintergrund ist die Auszahlung des Klimabonus für Personen in der Grundversorgung als zusätzlicher Pull-Faktor abzuschaffen. Dies ist sachlich in gleicher Weise wie die Häftlinge betreffend gerechtfertigt, zumal auch für diese Personen angenommen werden kann, dass sie keiner bzw. nur einem Teil der Belastung durch die CO2-Bepreisung, für welche der Klimabonus ja Kompensation leisten soll, ausgesetzt sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den Klimabonus für Asylwerber und insbesondere Personen in der Grundversorgung als zusätzlichen Pull-Faktor abschafft.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.
[1] Vgl. Antrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimabonus für verurteilte Straftäter inklusive Antragsservice abschaffen, https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3254.
[2] Vgl. Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 3428/A der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird, https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2071.