4080/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.06.2024
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend „Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz ins Digitale Zeitalter transferieren sowie verpflichtende Kinderschutzkonzepte im KJBG verankern“

Das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) schützt Kinder und Jugendliche, die Arbeit im Sinne des KJBGs verrichten. Das Gesetz wurde 1987 beschlossen und letztmalig 2009 novelliert. Die Welt hat sich seither drastisch verändert. Arbeit wird auch im Digitalen Raum verrichtet. Diese Realität spiegelt sich im Gesetz aktuell jedoch nicht wider.

Influencer:innen bzw. Influencer:innen-Marketing sind und ist keine Seltenheit mehr.

Auf den bekannten Plattformen wie Instagram, TikTok, Snapchat oder Youtube finden sich auch immer wieder Minderjährige. So genannte Kinder-Influencer:innen (Kidfluencer:innen) werden in ihrem Alltag präsentiert, werben für Produkte oder dienen Eltern als Mittel, um ihre Follower:innenschaft zu vergrößern.

Um sicher zu gehen, dass Kinder aufgrund ihrer Aktivitäten im Netz, keine dramatischen Auswirkungen bzw. Nachteile erfahren - sei es gesundheitlicher, psychischer Natur oder durch Beeinträchtigung beispielsweise ihrer schulischen Entwicklung, aber auch auf finanzieller Ebene -, braucht es neben Prävention, Aufklärung, Informationsoffensiven, auch Änderungen im bestehenden KJBG. Kinder müssen vor Ausbeutung im Netz geschützt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes vorzulegen, welche den Beschäftigungsschutz für Kinder und Jugendliche in der Digitalen Welt umfasst und die Umsetzung verpflichtender Kinderschutzkonzepte implementiert.“

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Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales