4083/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.06.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Öffentliche Lebensmittelbeschaffung: Konsequente Umsetzung des naBe-Aktionsplanes in der Bundesbeschaffungsgesellschaft

 

Der naBe-Aktionsplan (Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung) verfolgt den Zweck, der öffentlichen Hand als Leitfaden für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung zu dienen. Das Bundesvergabegesetz normiert, dass im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen ist. Der naBe-Aktionsplan konkretisiert § 20 Absatz 5 Bundesvergabegesetz 2018 und gibt Beschafferinnen und Beschaffern Orientierung, wie diese Norm umzusetzen ist. (1) In einem Ministerratsbeschluss von 2021 hat sich die Regierung dazu verpflichtet, den naBe-Aktionsplan in allen Ministerien umzusetzen und somit im Bereich der nachhaltigen Beschaffung mit gutem Beispiel voran zu gehen. Neben einer breiten Produktpalette, umfasst der Aktionsplan auch den Bereich Lebensmittelbeschaffung. Dazu gibt es klare Vorgaben, nach welchen Kriterien Ministerien und nachgelagerte Dienststellen ihre Lebensmittel beschaffen sollen. Dazu zählt etwa die Verpflichtung, die Bioquote bis 2030 schrittweise auf 55% zu erhöhen, tierische Produkte ausnahmslos aus GVO-freier Fütterung zu beschaffen oder die Einhaltung hoher Tierwohlstandards (verpflichtend zu berücksichtigende Anforderungen). Zudem sollen Lebensmittel möglichst zu 100% aus regionaler Produktion stammen (Empfehlung). (2)

Parlamentarische Anfragen der NEOS haben jedoch ergeben, dass die Regierung weit davon entfernt ist, die durch den naBe vorgegebenen Ziele in der Lebensmittelbeschaffung zu erreichen. Viele Ministerien konnten aufgrund fehlender Evaluierungsdaten nicht mal angeben, welche Lebensmittel sie von der für Beschaffung zuständigen BBG (Bundesbeschaffungsgesellschaft mbH) beziehen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auf andere Ministerien oder die BBG abgewälzt. Die BBG wiederum sieht die Ministerien in der Verantwortung. Aus Anfragebeantwortungen ging aber zudem hervor, dass die für die Beschaffung zuständige BBG zwar vorgibt, naBe-konform zu beschaffen, bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass bloß ein geringer Teil der gelieferten Lebensmittel auch tatsächlich naBe-konform ist. (5) Aktuelle Ausschreibungen der BBG lassen zudem vermuten, dass ein nicht unerheblicher Teil der beschafften Lebensmittel offensichtlich noch immer nicht aus heimischer und GVO-freier Produktion stammt. Genannt wurden etwa aktuelle Geflügelausschreibungen, die neben "biologischen" und "gentechnikfreiem" Geflügel auch "standard" Geflügel umfassen. Laut Branchenkennern handelt es sich bei der Kategorie "standard" um Geflügel aus dem Ausland mit GVO-Fütterung. Damit wird nicht nur die Gutgläubigkeit der Ministerien und ihrer Mitarbeiter missbraucht, dieser Etikettenschwindel ist vor allem ein Affront sowohl gegen die Bio- als auch die konventionelle heimische Landwirtschaft. Darüber hinaus könnte dieses staatlich betrieben "Greenwashing" auch strafrechtlich relevante Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sich der Tatbestand des Betruges durch die BBG als zutreffend herausstellt.

Die BBG steht zu hundert Prozent im Eigentum des Bundes, wobei dem Bundesminister für Finanzen die Ausübung der Gesellschaftsrechte zukommt. Insofern obliegt es dem Finanzminister, dafür Sorge zu tragen, die BBG entsprechend anzuweisen, der Einhaltung des naBe in der Lebensmittelbeschaffung höchste Priorität einzuräumen und bei entsprechender Missachtung der BBG, angemessene Konsequenzen zu ziehen. Zudem braucht es eine rechtliche Klarstellung, die die BBG unmissverständlich dazu verpflichtet, Lebensmittel entsprechend der naBe-Kriterien zu beschaffen. Diese Klarstellung könnte etwa durch eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes erfolgen. Auf der Website des naBe wird etwa bereits darauf hingewiesen, an welcher Stelle im Gesetz Konkretisierungsbedarf bestünde: "Das Gesetz selbst lässt es dem jeweiligen Auftraggeber offen, in welcher Phase die Berücksichtigung erfolgt. Die Erläuterungen zu § 20 Abs. 5 BVergG 2018 geben jedoch Aufschluss darüber, wie das Ziel der ökologischen Beschaffung am Effektivsten erreicht werden kann. Demzufolge hängt die Verwirklichung einer umweltgerechten Beschaffung in erster Linie an der korrekten Festlegung des Auftragsgegenstandes (insbesondere durch ökologische technische Spezifikationen, Vorschreibung von ökologischen Gütezeichen usw.) ab. Werden bei der Festlegung des Auftragsgegenstandes ökologische Aspekte nur unzureichend berücksichtigt, so wird dieser Fehler im nachfolgenden Prozess auch durch noch so gute ökologische Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen nicht oder kaum mehr korrigiert werden können." (5) Insofern wäre es für die konsequente Umsetzung einer nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung zweckdienlich, wenn der Bundeminister für Finanzen der BBG klare rechtliche Vorgabe gibt, wie die Festlegung des Auftragsgegenstandes nach den Kriterien des naBe zu erfolgen hat. Zudem braucht es klare Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, die eine nabe-konforme Lebensmittelbeschaffung garantieren.

 

(1) https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/nachhaltigkeit/beschaffung/nabe.html

(2) https://www.nabe.gv.at/wp-content/uploads/2021/06/6_Lebensmittel-und-Verpflegungsdienstleistungen_naBe-Kriterien.pdf

(3) https://info.bml.gv.at/themen/lebensmittel/regionale-lebensmittel-initiativen/regionale-oeffentliche-beschaffung/bund-und-laender-stellen-auf-regionale-beschaffung-um.html

(4) https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17306/imfname_1623952.pdf

(5) https://www.nabe.gv.at/vergaberecht-nutzen/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, gesetzliche Anpassungen umzusetzen, die die BBG rechtlich dazu verpflichten, bestimmte Mindestkriterien für die Lebensmittelbeschaffung einzuhalten, die sich an den derzeitigen Kriterien des naBe-Aktionsplanes orientieren und zumindest eine angemessene Bio-Quote umfassen. Darüber hinaus soll eine zentrale Monitoringstelle eingerichtet werden, die die verbindliche Umsetzung dieser Kriterien in den Ministerien überprüft und klar dokumentiert, aus welchen Quellen die beschafften Lebensmittel stammen." 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.