4084/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.06.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Öffentliche Lebensmittelbeschaffung: Konsequente Umsetzung des naBe-Aktionsplanes zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft

 

Der naBe-Aktionsplan (Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung) verfolgt den Zweck, der öffentlichen Hand als Leitfaden für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung zu dienen. Das Bundesvergabegesetz normiert, dass im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen ist. Der naBe-Aktionsplan konkretisiert § 20 Absatz 5 Bundesvergabegesetz 2018 und gibt Beschafferinnen und Beschaffern Orientierung, wie diese Norm umzusetzen ist. (1) In einem Ministerratsbeschluss von 2021 hat sich die Regierung dazu verpflichtet, den naBe-Aktionsplan in allen Ministerien umzusetzen und somit im Bereich der nachhaltigen Beschaffung mit gutem Beispiel voran zu gehen. Neben einer breiten Produktpalette, umfasst der Aktionsplan auch den Bereich Lebensmittelbeschaffung. Dazu gibt es klare Vorgaben, nach welchen Kriterien Ministerien und nachgelagerte Dienststellen ihre Lebensmittel beschaffen sollen. Dazu zählt etwa die Verpflichtung, die Bioquote bis 2030 schrittweise auf 55% zu erhöhen, tierische Produkte ausnahmslos aus GVO-freier Fütterung zu beschaffen oder die Einhaltung hoher Tierwohlstandards (verpflichtend zu berücksichtigende Anforderungen). Zudem sollen Lebensmittel möglichst zu 100% aus regionaler Produktion stammen (Empfehlung). (2)

In Österreich werden jährlich Lebensmittel im Wert von rund 330 Millionen € durch die öffentliche Hand beschafft. (3) Hier besteht ein enormes Potential, um den Absatz der biologischen als auch konventionellen heimischen Landwirtschaft zu stärken. Die konsequente Umsetzung des naBe-Aktionsplanes im Bereich Lebensmittelbeschaffung müsste daher ein Kernanliegen des Landwirtschaftsministers sein. Schließlich wird keine Gelegenheit ausgelassen, medienwirksam zu betonen, wie wichtig die Stärkung der heimischen Landwirtschaft sei. Konsumenten werden demgemäß dazu aufgerufen, sich für qualitativ hochwertige Lebensmittel aus heimischer Produktion zu entscheiden. Demnach müsste es selbstverständlich sein, dass die öffentliche Hand hier mit gutem Beispiel voran geht und ihren Eigenbedarf konsequent aus heimischen Quellen bezieht. Mit dem "Forum Österreich isst regional" - das vom BMK und BML co-finanziert wird - hat sich das Landwirtschaftsministerium die regionale Beschaffung auch offiziell zur Aufgabe gemacht: "Mit dem Aktionsplan und dem Projekt "Österreich isst Regional" soll dem Ziel, der hundertprozentigen regionalen Beschaffung von Lebensmitteln einen wichtigen Schritt näher gekommen werden. Gemeinsam mit den Bundesländern wurde die Bundesbeschaffungsgesellschaft mbH beauftragt das Projekt „Forum Österreich isst regional“ umzusetzen." (4)

Parlamentarische Anfragen der NEOS haben jedoch ergeben, dass die Regierung weit davon entfernt ist, die durch den naBe vorgegebenen Ziele in der Lebensmittelbeschaffung zu erreichen. Viele Ministerien konnten aufgrund fehlender Evaluierungsdaten nicht mal angeben, welche Lebensmittel sie von der BBG beziehen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auf andere Ministerien oder die BBG geschoben. Die BBG wiederum sieht die Ministerien in der Verantwortung. Aus Anfragebeantwortungen ging aber zudem hervor, dass die für die Beschaffung zuständige BBG zwar vorgibt, naBe-konform zu beschaffen, bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass bloß ein geringer Teil der gelieferten Lebensmittel auch tatsächlich naBe-konform ist. (5) Aktuelle Ausschreibungen der BBG lassen zudem vermuten, dass ein nicht unerheblicher Teil der beschafften Lebensmittel offensichtlich noch immer aus nicht-heimischer und GVO Produktion stammt. Damit wird nicht nur die Gutgläubigkeit der Ministerien und ihrer Mitarbeiter missbraucht, dieser Etikettenschwindel ist vor allem ein Affront sowohl gegen die Bio- als auch die konventionelle heimische Landwirtschaft.

Das Landwirtschaftsministerium steht hier in der zentralen Verantwortung, sich zugunsten der heimischen Landwirtschaft für die konsequente Umsetzung und Einhaltung des naBe-Aktionsplanes in der Lebensmittelbeschaffung einzusetzen. Angesichts der offenkundig fehlenden Motivation sowohl in den Ministerien als auch in der BBG, müssen die Vorgaben zur öffentlichen Lebensmittelbeschaffung verschärft werden. Zweifelsohne braucht es hier zusätzliche legislative Vorgaben vonseiten der Regierung, um dafür zu sorgen, dass die öffentliche Hand auch tatsächlich heimische Produkte nachfragt und die Beschaffungspolitik de BBG klar darauf ausgerichtet wird, lediglich heimische und naBe-konforme Produkte zu liefern.   

(1) https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/nachhaltigkeit/beschaffung/nabe.html

(2) https://www.nabe.gv.at/wp-content/uploads/2021/06/6_Lebensmittel-und-Verpflegungsdienstleistungen_naBe-Kriterien.pdf

(3) https://info.bml.gv.at/themen/lebensmittel/regionale-lebensmittel-initiativen/regionale-oeffentliche-beschaffung/bund-und-laender-stellen-auf-regionale-beschaffung-um.html

(4) https://info.bml.gv.at/themen/lebensmittel/regionale-lebensmittel-initiativen/regionale-oeffentliche-beschaffung/bund-und-laender-stellen-auf-regionale-beschaffung-um.html

(5) https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/17306/imfname_1623952.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, gesetzliche Anpassungen umzusetzen, die die BBG rechtlich dazu verpflichten, bestimmte Mindestkriterien für die Lebensmittelbeschaffung einzuhalten, die sich an den derzeitigen Kriterien des naBe-Aktionsplanes orientieren und zumindest eine angemessene Bio-Quote umfassen. Darüber hinaus soll eine zentrale Monitoringstelle eingerichtet werden, die die verbindliche Umsetzung dieser Kriterien in den Ministerien überprüft und klar dokumentiert, aus welchen Quellen die beschafften Lebensmittel stammen."  

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.