Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen (Strafvollzugsgesetz - StVG.) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, BGBl. Nr. 144/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 233/2022, wird wie folgt geändert:
Im §149 Abs. 5 entfällt das Wort „ersten“.