4090/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.06.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Lücken im Medientransparenzgesetz schließen

 

Für öffentliche Werbung existiert das sogenannte „Kopfverbot“: In Regierungsinseraten, die von Steuergeld bezahlt werden, darf nicht auf oberste Organe hingewiesen werden, insbesondere dürfen diese nicht abgebildet werden. Das Medientransparenzgesetz schließt gemäß Artikel 19 der Bundes-Verfassung hier Bundespräsident:in, Bundeskanzler, Minister:innen, Staatssekretär:innen sowie Landeshauptleute ein.

Ein wichtiger Ansatz, der allerdings nicht weit genug greift, wie jüngste Beispiele zeigen. Ist man beispielsweise Bürgermeister:in, greift dieses Verbot nicht. Eindrucksvoll bewies dies kürzlich der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ), der sich in verschiedenen Zeitungen auf Kosten der Steuerzahler:innen in voller Pracht1 zeigte. 

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, das Gesetz zu umgehen, wie in der Tageszeitung "Österreich" Ende März zu sehen war. Über halbseitigen Inseraten der Landesregierung Oberösterreich befanden sich wohlwollende Beiträge der Redaktion über Landeshauptmann Thomas Stelzer (Titel: „Landeschef Stelzer will heuer richtig investieren“) und Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (Titel: „OÖ ist nun Jobvermittlungs-Vorreiter“). In beiden Beiträgen waren die Genannten je zwei Mal zu sehen – und zwar auf offenbar vom Land zur Verfügung gestellten Bildern (Bildquelle: „Land OÖ“). 

Weder der Fall des Linzer Bürgermeisters Klaus Luger noch die Inserate der oberösterreichischen Landesregierung in "Österreich" haben offiziell gegen die gesetzlichen Regelungen rund um das "Kopfverbot" verstoßen. Es ist aber eindeutig, dass hier gesetzliche Lücken ausgenutzt wurden und indirekt mittels Steuergeld Werbung für einzelnen Politiker finanziert wurde. 

1Inserat im Linzer "City Magazin"

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, das Kopfverbot in Artikel 19 auf Bürgermeister:innen auszuweiten und nach einer gründlichen Analyse potenzieller Umgehungsmöglichkeiten diese weiteren Lücken im Medientransparenzgesetz zu schließen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.