4091/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 12.06.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,
Genossinnen und Genossen
betreffend Nachhaltige Finanzierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) leistet einen wesentlichen Beitrag zur besseren sozialen Absicherung von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern, indem er Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen gewährt. Darüber hinaus kann er in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und somit Unterstützung bieten. Finanziert wird der KSVF durch Beiträge von Betreibern von Kabelrundfunkanlagen und eine Abgabe beim Verkauf von Satellitengeräten. Aktuell ist eine Abgabe von 8,72 Euro pro verkauftem Satellitengerät und 0,25 Euro pro Monat pro Kabel-Empfangsberechtigtem zu zahlen. Der Beitragszuschuss beträgt seit 2018 1.896 Euro und wurde in den letzten Jahren nicht erhöht. Das bedeutet, dass der Wert des Zuschusses aufgrund der Inflation im Jahr 2024 fast um ein Viertel geringer ausfällt als 2018.[1]
Laut Lage- und Geschäftsbericht 2023 haben für das Kalenderjahr 2023 4.082 Personen einen Beitragszuschuss bezogen. Seit Gründung des Fonds und Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2001 haben 18.542 Personen einen Antrag eingereicht. Der Fonds konnte seit seiner Gründung rund 73 % aller Kunstschaffenden, die einen Antrag eingereicht haben, mit einem Beitragszuschuss unterstützen. Das zeigt die Bedeutung des KSVF für das Kulturleben in Österreich.
Der Lage- und Geschäftsbericht 2023 zeigt jedoch auch, dass im Geschäftsjahr 2023 3 Mio. Euro aus dem Fondskapital entnommen werden mussten, um ausgeglichen zu bilanzieren. Das Fondskapital reduzierte sich auf 11,4 Mio. Euro. Die Erträge beliefen sich dabei auf 7,71 Mio. Euro (3,72 Mio. Euro für Kabel-TV und 3,99 Mio. Euro für Geräte mit DVB-S). Im Vorjahr 2022 betrugen die Erträge 12,585 Mio. Euro (3,83 Mio. Euro für Kabel-TV und 8,75 Mio. Euro für Geräte mit DVB-S). Die Erträge sind somit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rund -4,88 Mio. Euro, d.h. um -38,7% gesunken. Dabei sind die Abgaben für Kabel-TV nur geringfügig, jene für Satellitenempfänger jedoch um 54,4 Prozent zurückgegangen. Zum Teil ist diese Entwicklung auf gewonnene Rechtsmittelverfahren im Jahre 2022 zurückzuführen, die die Einnahmen außergewöhnlich stark steigen ließen. Insgesamt sind jedoch die Verkaufszahlen der DVB-S-fähigen Geräte kontinuierlich gesunken. Die dem KSVF im Geschäftsjahr 2023 gemeldeten Stückzahlen liegen um rund 18% unter dem Durchschnittswert der letzten fünf Geschäftsjahre. Auch der Kabel-TV-Markt ist praktisch gesättigt.
Eine weitere wesentliche Auswirkung auf das Jahresergebnis liegt im Bereich der Beitragszuschüsse an Künstler:innen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Aufwendungen aus den Beitragszuschüssen um knapp 11% (1,05 Mio. EUR) erhöht und übersteigen um 3,1 Mio. EUR die Abgabenerträge im Geschäftsjahr 2023. Der Geschäftsbericht 2023 endet daher mit der Feststellung: „Für die Ertragslage des Fonds wäre es daher wichtig, auch andere Finanzierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.“ Und in Hinblick auf eine bereits 2017 durchgeführte Evaluierung: „Diese verdeutlicht, dass im Hinblick auf (zukünftige) technologische Entwicklungen am Medien- und Rundfunkmarkt eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen des Kunstförderungsbeitragsgesetzes oder eine insgesamte Neugestaltung erforderlich ist, um einerseits die Finanzierung des Fonds und damit verbunden die Aufrechterhaltung eines adäquaten und leistbaren Sozialversicherungssystems für Kunstschaffende auch in Zukunft zu sichern und andererseits Rechtssicherheit und eine stabile Einkommenssituation zu schaffen.“
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der die Finanzierung des Künstler-Sozialversicherungsfonds nachhaltig gesichert wird. Darüber hinaus wird er aufgefordert, den Beitragszuschuss anzuheben, der in den letzten Jahren trotz hoher Inflation nicht erhöht wurde und heute rund ein Viertel weniger wert ist als 2018.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.
[1] Ein Betrag mit dem Wert von 1.896,00 Euro zu Beginn des Jahres 2018 hätte zu Ende des Jahres 2024 noch eine Kaufkraft von 1.445,31 Euro unter Annahme der tatsächlichen Inflation in Österreich; Zeitraum: 01/2018 - 12/2024, Kaufkraftverlust (relativ): 23,77%, für 2024 wird eine Rate von 3,90% angenommen. Quelle: finanzrechner.at