4097/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Eva Blimlinger,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 13.06.2024 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Beim Eingang soll gemäß den legistischen Richtlinien (leg. RL) lediglich der Kurztitel und eine allfällige Abkürzung eines Gesetzes verwendet werden; daher müsste es im Eingang richtig heißen: Das Publizistikförderungsgesetz 1984 – PubFG, … wird wie folgt geändert: Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich. |
Das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 (Publizistikförderungsgesetz 1984 – PubFG), BGBl. Nr. 369/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2022, wird wie folgt geändert: |
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1. § 7 Abs. 3 lautet: |
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(3) Von der Förderung sind periodische Druckschriften ausgeschlossen, 1. an denen Gebietskörperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften als Eigentümer, Herausgeber oder Verleger beteiligt sind oder 2. die von einer Gebietskörperschaft eine andere Förderung erhalten. |
„(3) Von der Förderung sind Medieninhaber periodischer Druckschriften ausgeschlossen, an denen Gebietskörperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften beteiligt sind oder bei denen diese Rechtsträger als Herausgeber oder Verleger fungieren.“ |
(3) Von der Förderung sind
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2. Dem § 12 wird folgender Abs. 16 angefügt: |
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„(16) § 7 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.“ |
(16) § 7 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft. |