4104/A XXVII. GP

Eingebracht am 13.06.2024
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,

Genossinnen und Genossen

betreffend ein

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 18/2022, wird wie folgt geändert:

1.    in §20 Abs 1 wird nachfolgende Ziffer 13. angefügt:

„13. dafür Sorge zu tragen, dass eine Pausenraumversorgung samt adäquaten WC-Anlagen für Lenkerinnen und Lenker in entsprechender Anzahl an zentralen Haltestellen (Busbahnhöfen) gegeben ist.“

 

 


 

Begründung

 

Auf den Autobahnen, im städtischen Verkehr und auch auf der Schieneninfrastruktur (v.a. Güterverkehrslokführer) gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung an den Abstellpunkten, Pausen- und Wendeplätzen entsprechende Aufenthalts- oder Toilettenräume einzurichten. Um hier menschenwürdige Zustände für die Lokführer:innen, Buslenker:innen und LKW-Lenker:innen herzustellen, bedarf es mehrerer Anpassungen.

 

Im Kraftfahrliniengesetz sind Voraussetzungen beziehungsweise Verpflichtungen zur Konzessionserteilung dahingehend zu erweitern, dass eine entsprechende Pausenraum- und Toilettenversorgung festzulegen ist.

 

Eine Bestrafung beim Toilettengang im öffentlichen Raum – sofern keine anderen Alternativen gegeben sind, hat zu unterbleiben. Das ASFINAG-Gesetz hat entsprechende Möglichkeiten zur Sicherstellung und Finanzierung von Rastanlagen zu enthalten.

 

Die Bestimmung soll unmittelbar nach Verlautbarung in Kraft treten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss