4109/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.06.2024
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Tanzler,
Genossinnen und Genossen

betreffend „Pädagogische Autonomie in der Schule“

Autonomie im Schulsystem verfolgt keinen Selbstzweck, sondern ist Grundlage für pädagogische Freiheit und somit für das pädagogisch professionelle Wirken an unseren Schulstandorten. Schule hat die junge Generation in ihrer gesamten Diversität abzuholen, zu unterrichten und zu erziehen. Der einzelne Schulstandort muss auf unterschiedliche Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen reagieren können. Einschränkungen durch zentrale Vorgaben, welche nicht an allen Standorten gleich umgesetzt werden können, erschweren es der Schule und somit den Kindern, ihrer Individualität gerecht zu werden.

Seit der im Jahr 2017 unter BM Hammerschmid erarbeiteten Bildungsreform bestehen weitreichende Möglichkeiten, die schulische Autonomie zu leben. Jedoch haben nicht alle Einzug in den schulischen Alltag gefunden, da die einzelnen Standorte bei der Umsetzung von Seiten des Ministeriums kaum durch Informationen und organisationsreformatorische Maßnahmen unterstützt werden. Autonomie jedoch muss dort gestärkt werden, wo Expertise und Verantwortung zu Hause sind! Somit gilt es den Direktorinnen und Direktoren in der Schule und den Lehrerinnen und Lehrern im Klassenzimmer den Rücken zu stärken.

Die derzeit gelebte Realität schaut anders aus. Pädagogische Autonomie ist momentan die Antwort aus der Praxis auf die Mangelwirtschaft im Schulsystem. Gerade angesichts der aktuellen „Verordnungsunkultur“ des BMBWF, welche die pädagogische Autonomie der Lehrer:innen aber immer mehr einzuschränken versucht, sollen vor allem in folgenden Bereichen die Lehrpersonen wieder vermehrt auf ihre Autonomie hingewiesen und in deren Umsetzung bestärkt werden:

·                    Umsetzung eines inklusiven Unterrichts;

·                    Mitteilungspflichten gemäß § 19 SchUG;

·                    Organisation des Schultages für ganztägig beschulte Kinder;

·                    Entscheidungsmöglichkeiten durch autonom einsetzbare Förderressourcen;

·                    alternative Leistungsbeschreibung und Beurteilung;

·                    schulautonome Stundentafeln.

Zusätzlich sollen die autonomen Handlungsspielräume der Lehrerkonferenzen (§ 57 SchUG) und schulpartnerschaftlichen Gremien (§§ 63a und 64 SchUG) erweitert werden.

Um einer Mangelbewirtschaftung auf Dauer entgegenzuwirken, braucht es eine transparente und den pädagogischen Herausforderungen entsprechende Ressourcenzuteilung, bei der die Kosten für Administration, Assistenzen und Vertretungsleistungen den pädagogischen Etat nicht belasten. Nur durch echte Prophylaxe statt Reparatur kann auf regionale Anforderungen eingegangen und bestmögliche schulische Bildung umgesetzt werden.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Um eine echte Schulautonomie an Österreichs Schulen zu gewährleisten, wird der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufgefordert, für Schuldirektor:innen und Lehrkräfte Klarheit über die derzeit bestehenden Möglichkeiten der Schulautonomie herzustellen und mit den einzelnen Schulstandorten für diese umsetzbare Konzepte zu erarbeiten. Zusätzlich sollen weitere Schritte in Richtung einer stärkeren Schulautonomie gesetzt werden. In diesem Zusammenhang gilt es eine sozialindizierte Schulfinanzierung bundesweit sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.