4121/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.06.2024
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulli Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der raschen und kostengünstigen Pannenhilfe
BEGRÜNDUNG
Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Fahrzeugen stellt neue Herausforderungen für die Pannenhilfe dar. Aufgrund von zunehmenden Einschränkungen durch Autohersteller unter dem Deckmantel Cybersicherheit haben Pannendienste oft keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten, was die rasche und kostengünstige Hilfe vor Ort erschwert.
Rasche Pannenhilfe muss möglich bleiben:
Pannenhilfe ist eine essenzielle Dienstleistung, die es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht, im Falle einer Fahrzeugpanne schnell und kostengünstig wieder mobil zu werden.
Moderne Fahrzeuge sind komplexe „fahrende Computer", die kontinuierlich Daten generieren und verarbeiten. Diese Daten umfassen unter anderem Werte der Motorsteuerung, Bremsverhalten, Beschleunigung, Verbrauch und Positionsdaten sowie Hinweise auf vorhandene Fehler im Fahrzeug. Teile dieser Informationen sind entscheidend für die Diagnose und Behebung von Pannen.
Das Auslesen der Fehlercodes und Überprüfen von aktuellen Fahrzeugwerten über den gesetzlich verpflichtenden Diagnose-Stecker ist seit Jahrzehnten der erste Schritt für Technikerinnen und Techniker, um rasch, günstig und effizient Pannenhilfe zu leisten. Durch die zunehmende Einschränkung des Zugangs zu diesen Daten durch Autohersteller wird die Arbeit der Pannendienste erheblich erschwert oder sogar verhindert. Dies führt zu Verzögerungen und erhöhten Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten. Probleme wie das Löschen von Fehlercodes, der Tausch einer defekten Batterie, das Auffüllen eines leer gefahrenen AdBlue-Tanks, das Abpumpen von Kraftstoffen nach einer Fehlbetankung und das Öffnen des Kofferraums, in dem der Autoschlüssel eingesperrt ist, können oft nicht mehr vor Ort gelöst werden, sondern erfordern eine Abschleppung des Fahrzeugs.
Auch der ÖAMTC sieht hier klaren Handlungsbedarf[1]. Der ÖAMTC hat klar formuliert, dass beim Thema „Daten aus dem Auto" die Konsumentinnen und Konsumenten am Steuer bleiben müssen. Die EU muss daher dringend handeln, um den Zugang zu „Daten aus dem Auto" konsumentenfreundlich zu regeln. Dies erfordert eine sektorspezifische Regulierung. Diese wurde im Dezember 2023 durch die EU-Kommission gestoppt, muss aber dringend realisiert werden. Darüber hinaus muss das aktuelle EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2023 (Nr. C-296/22), das den Autoherstellern untersagt, den freien Zugang zu Wartungs- und Reparatur-Daten zu beschränken, konsequent umgesetzt werden.
Indem die österreichische Bundesregierung die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten vertritt und den Zugang zu notwendigen Dienstleistungen wie der Pannenhilfe und der freien Werkstattwahl unterstützt, kann Österreich mit Engagement auf europäischer Ebene eine führende Rolle bei der Förderung eines fairen Wettbewerbs und transparenten Zugangs zu Fahrzeugdaten einnehmen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht sich aktiv auf europäischer Ebene für eine konsumentenfreundliche Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten einzusetzen. Insbesondere soll vertreten werden, dass:
- Pannendienste und unabhängige Werkstätten uneingeschränkten und kostengünstigen Zugang zu den Fahrzeugdaten (z.B.: Reparaturanleitungen, Diagnosesysteme, ...) erhalten, sowie eine Offline-Lösung bereitgestellt wird, die für die Pannenhilfe und Reparatur notwendig sind.
- Der Zugriff auf Fehlercodes und andere relevante Daten über den gesetzlich verpflichtenden Diagnose-Stecker oder über „Fernzugriff / Over-the-Air (OTA)" erfolgt, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen oder eine Onlineverbindung zum Herstellerserver für den Erhalt eines „elektronischen Zugriffsschlüssels" erforderlich ist.
- Die EU-Kommission die „sektorspezifische Regulierung", die im Dezember 2023 gestoppt wurde, zu realisieren. Das EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2023 (Nr. C-296/22), das den Herstellern untersagt, den freien Zugang im Zuge von Wartungs- und Reparaturarbeiten zu beschränken, konsequent umgesetzt und nicht durch einseitige Änderungen der Typengenehmigungs-Verordnung
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In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.