Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 14/2023, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 168/2023, wird wie folgt geändert:
Nach § 4a wird folgender § 4b samt Überschrift eingefügt:
„Verweisungen
§ 4b. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“