4131/A XXVII. GP
Eingebracht am 13.06.2024
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Antrag
der Abgeordneten Lukas Hammer, Andreas Ottenschläger
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002), BGBl. I Nr. 70/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 222/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 30 Abs 1 Z 4 WEG ist statt dem Ausdruck „wird“ der Ausdruck „werden“ zu verwenden.
Begründung:
Zu Ziffer 1 (§ 30 Abs 1 Z 4):
Statt des Singulars ist der Plural zu verwenden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.