4131/A XXVII. GP

Eingebracht am 13.06.2024
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Antrag

 

 

 

 

der Abgeordneten Lukas Hammer, Andreas Ottenschläger

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002), BGBl. I Nr. 70/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 222/2021, wird wie folgt geändert:

 

1.       In § 30 Abs 1 Z 4 WEG ist statt dem Ausdruck „wird“ der Ausdruck „werden“ zu verwenden.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Zu Ziffer 1 (§ 30 Abs 1 Z 4):

Statt des Singulars ist der Plural zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.