Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002), BGBl. I Nr. 70/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 222/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 30 Abs 1 Z 4 WEG ist statt dem Ausdruck „wird“ der Ausdruck „werden“ zu verwenden.