4133/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.06.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger BEd BEd, Julia Elisabeth Herr,
Genossinnen und Genossen
betreffend Stärkung der Artenvielfalt als Schutz der Wälder vor Hitze
Die Diskussion um das EU-Renaturierungsgestz hat den Fokus darauf gelenkt, dass biologische Vielfalt Voraussetzung ist für eine gesunde Umwelt und gutes Klima. Ein Rückgang an Biodiversität bedeutet einen Verlust an Arten, aber auch eine wachsende Instabilität von Lebensräumen und Biotopen gegenüber Stressfaktoren. Eben diese Stressfaktoren werden durch die Erderhitzung und ihre Auswirkungen immer stärker. Daher muss unser Ziel sein, die Biodiversität zu erhalten und zu verbessern. Österreichs Wälder, die fast 50% der Landesfläche einnehmen, spielen dabei eine zentrale Rolle.
Der Wald als bedeutender Erholungsraum und mit seiner Wohlfahrtswirkung muss im Klimakrise besonders unterstützt werden. Auch diese überwirtschaftlichen Leistungen werden gestärkt, wenn unsere Wälder durch Artenvielfahrt der Hitze besser gewachsen sind.
Zwei aktuelle Studien kommen zum Schluss, dass eine größere Artenvielfalt es Wäldern ermöglicht, den Folgen der Klimaerwärmung besser zu trotzen und damit wiederum mehr klimaschädliches CO2 zu binden.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass, wenn es mehr Artenvielfalt gibt, man trotz extremerer Klimabedingungen dieselbe Funktion des Ökosystems aufrechterhalten kann. Der an beiden Studien beteiligte Forschungsleiter des nationalen französischen Forschungszentrums CNRS, Stephan Hättenschwiler, weist darauf hin, dass mit der Förderung von stärkerer Biodiversität die Folgen der Klimakrise abgemildert werden können.
In der ersten der beiden Studien, die im Fachjournal „Global Change Biology“ veröffentlicht wurde, wies ein Forschungsteam in Deutschland und Frankreich mithilfe von Modellrechnungen nach, dass Artenvielfalt bei den Pflanzen von Wäldern oder Grasland das Ökosystem vor schädlichen Folgen extremer Temperaturen schützt.
Demnach begünstigt größere Artenvielfalt die Zersetzung toter Pflanzenteile, die wiederum der „Treibstoff“ der CO2- und Stickstoffkreisläufe in der Natur sei. Diese Verwertungskreisläufe sind unerlässlich für funktionierende Ökosysteme und die Rolle von Böden als CO2-Senken.
Die zweite Studie wurde von in China und Frankreich forschenden Wissenschaftlern im Fachjournal „PNAS“ veröffentlicht. Sie untersuchten das unterschiedliche Mischungsverhältnis von toten Pflanzenteilen und zersetzenden Organismen in verschiedenen Wald-Typen, in denen Trockenheit herrschte, die üblicherweise den Zersetzungsprozess verlangsamt. Dabei habe sich gezeigt, dass Artenvielfalt „das Potenzial hat, die negativen Effekte der Trockenheit auszugleichen.
Bei größerer Artenvielfalt bei den Pflanzen und den Zersetzungsorganismen wie Insekten und Milben könne der normale Kompostierungsprozess trotz Trockenheit beibehalten werden, heißt es in der Studie, die weiters zum Schluss kommt, dass die Entdeckungen nahe legen, dass die Förderung von Artenvielfalt ein wichtiger Schutzschild ist, um die wesentlichen Funktionen von Ökosystemen trotz Erderhitzung beizubehalten.
Der Schutzwald hat große Bedeutung in Österreich, da er große Flächen einnimmt. Der Pflegeansatz und die Qualitätsverbesserung haben dort im Vordergrund zu stehen. Derzeit ist vorgesehen, dass die Pflege nur so weit gefördert wird, soweit die Erträge aus Nutzungsmaßnahmen dies abdecken.
Es sind also Maßnahmen zu setzen, damit die Wälder vielfältiger und resilienter im Klimawandel sind.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, einen gezielten Waldumbau hin zu klimafitten Wäldern und damit vor Hitze besser geschützten Wäldern verstärkt voranzutreiben und entsprechende Novellierungen des Forstgesetzes und des Waldfondsgesetzes dem Nationalrat zur Beschlussfassung vozulegen, sowie die bestehenden Förderrichtlinien zu ändern, damit folgende Zielsetzungen erreicht werden:
· Um eine Naturverjüngung und mehr Artenvielfalt zu erreichen, erfolgt eine verstärkte Fokussierung auf standortangepasste (Geologie, Boden, Höhenlage, künftiges Klima) Waldgesellschaften, ggf. unter Nutzung eines forstwirtschaftlichen Spielraumes, zur Förderung von waldbaulich erwünschten Baumarten im physiologischen Verbreitungsgebiet und Mischwäldern, da diese resilienter gegen Umwelteinflüsse sind als Monokulturen.
· Die Durchführung von vielfältigen Bewirtschaftungsformen wird forciert, da diese das Risiko streuen und die Biodiversität erhöhen, womit eine Abkehr von reiner Kahlschlagbewirtschaftung erfolgt.
· Die heimischen, klimaangepassten Baumarten wie z.B. Tanne, Lärche, Eiche, Buche, Bergahorn, Linde u. a. werden forciert, sowie „dienende“ Baumarten wie z.B. Kirsche, da diese die Vielfalt sichern und weitere bedeutende ökonomische Elemente für die Waldbewirtschaftung darstellen.
· Um die Biodiversitätsziele zu erreichen ist weniger die Quantität des genutzten Holzes als Kenngröße relevant, sondern die Qualität eines regional angepassten Naturraummanagements, insbesondere durch Erhalt von hochgradig gefährdeten Arten in lebensfähigen Populationen.
· Erhalt von seltenen Waldgesellschaften. Diese sollen in einer breiten Vielfalt abgedeckt sein.
· Biodiversitätsfördernde Wald- und Strukturelemente wie Totholz, lichte Wälder, Biotopbäume werden verstärkt berücksichtigt, sowie Bäume, die alt werden dürfen.
· Die Sicherstellung der Naturverjüngung wird durch regional angepasstes, intensives Schalenwildmanagement gesichert.
· Es wird eine differenzierte Betrachtungsweise im Schutzwald herangezogen: „Pflegen und Qualitätsverbesserung“ statt „Nutzen“ stehen im Vordergrund.
· Die Waldbrand-Vorsorge wird weiterentwickelt.
· Um die notwendigen Zielsetzungen effizient umzusetzen werden breit angelegte Informationspolitiken und Schulungen der Waldbewirtschafter:innen durch fachlich geeignete Institutionen auf Bundes-, Landes- und Regionalebene vorzunehmen und werden aus den bestehenden Waldfondsmitteln budgetär bedeckt.”
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft