4138/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 04.07.2024
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Entschließungsantrag
der Abg. Mag. Selma Yildirim, Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen
betreffend
Beharrliche Verfolgung durch mittelbare Kontaktaufnahme im digitalen Raum
Gewaltschutzmaßnahmen bedürfen einer stetigen Verbesserung und Anpassung an aktuelle Gegebenheiten.
In den Bereichen Stalking und Gewalt im sozialen Nahraum kommt es von Täter:innen immer wieder zu Übergriffen aus dem digitalen Raum. Expert:innen berichten zum Beispiel davon, dass insbesondere nach Trennungen psychische Gewalt, Einschüchterungsversuche oder Psychoterror immer stärker durch mittelbare Kontaktaufnahme im digitalen Raum ausgeübt werden.
Das kann etwa
Ø über soziale Medien passieren,
Ø über das Hacken von Chat-Anbietern oder aber auch
Ø über das Hacken von Smart Home-Systemen.
So können dann etwa
Ø Sonnenschutzvorrichtungen zu allen Tages- und Nachtzeiten hoch- oder runtergelassen,
Ø das Licht oder Heizsysteme ein- oder ausgeschaltet,
Ø Nachrichten unter falscher Identität verschickt oder verändert,
Ø Daten oder Dateien gelöscht werden und vieles mehr.
Diese Form von psychischer Gewalt bzw. Stalking beeinträchtigt und belastet betroffene Personen. Dem gilt es entsprechend Rechnung zu tragen.
Wegweisungen und Annäherungsverboten sollen künftig auch im digitalen Raum ausgesprochen werden können.
Da keine Evaluierung von § 107a StGB bzw. Höchstgerichtsentscheidungen vorhanden sind, ist nicht sichergestellt, dass die unerwünschte mittelbare Kontaktaufnahme im digitalen Raum davon umfasst ist.
Daher ist es zweckmäßig im Sinne des Gewaltschutzes hier Rechtssicherheit zu schaffen in dem eine Ergänzung in § 107a StGB vorgenommen wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf dem Nationalrat zuzuleiten, mit dem §107a StGB ‚Beharrliche Verfolgung‘ entsprechend ergänzt wird. Auch beharrliche Verfolgung durch mittelbare Kontaktaufnahme im digitalen Raum soll explizit umfasst sein, damit Wegweisungen und Annäherungsverbote ausdrücklich auch auf den digitalen Raum ausgeweitet werden.“
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss