4139/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 04.07.2024
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Entschließungsantrag

 

 

der Abg. Mag. Selma Yildirim, Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend

Schulungen für Richter:innen und Staatsanwält:innen zu Gewalt im digitalen Raum

 

Gewaltschutzmaßnahmen bedürfen einer stetigen Verbesserung und Anpassung an aktuelle Gegebenheiten.

In den Bereichen Stalking und Gewalt im sozialen Nahraum kommt es von Täter:innen immer wieder zu Übergriffen aus dem digitalen Raum. Expert:innen berichten zum Beispiel davon, dass psychische Gewalt, Einschüchterungsversuche oder Psychoterror immer stärker auch von digitaler Seite ausgeübt werden.

Das kann etwa

Ø  über soziale Medien passieren,

Ø  über das Hacken von Chat-Anbietern oder aber auch

Ø  über das Hacken von Smart Home-Systemen.

 

So können dann etwa

Ø  Sonnenschutzvorrichtungen zu allen Tages- und Nachtzeiten hoch- oder runtergelassen,

Ø  das Licht oder Heizsysteme ein- oder ausgeschaltet,

Ø  Nachrichten unter falscher Identität verschickt oder verändert,

Ø  Daten oder Dateien gelöscht werden und vieles mehr.

Diese Form von psychischer Gewalt bzw. Stalking beeinträchtigt und belastet betroffene Personen. Dem gilt es entsprechend Rechnung zu tragen.

Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollen durch entsprechende Schulungsmaßnahmen in Aus- und Fortbildung für diese Problematik sensibilisiert werden. Dies soll die psychologische Gewaltforschung, Auswirkungen psychischer Gewalt und den speziellen Umgang mit Gewaltopfern umfassen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, Schwerpunktthemen zu psychischer Gewalt und Stalking durch digitale Instrumente in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verbindlich zu integrieren. Diese sollen auch psychologische Gewaltforschung, Auswirkungen psychischer Gewalt und den speziellen Umgang mit Gewaltopfern umfassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss