4146/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.09.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung für Katastrophenschäden 

 

 

Naturkatastrophen wie jene, die derzeit über Österreich wüten, verursachen nicht bloß menschliches Leid, sondern vor allem auch enorme wirtschaftliche Herausforderungen für die Betroffenen.

 

Nach derzeitiger Rechtslage besteht kein Rechtsanspruch auf eine Wiedergutmachung, obgleich Vertreter der Bundes- und der Landesregierungen diesen Eindruck immer wieder suggerieren.

 

In der Praxis müssen die Opfer von Umweltkatastrophen einen zeitlich und nervlich sehr herausfordernden Spießrutenlauf auf sich nehmen, um am Ende des Tages leer auszugehen oder bloß mit einem Bruchteil der Schadenssumme abgespeist zu werden.

 

Die Bundesbehörden unterstützen die Katastrophenhilfe der Länder höchstens im Rahmen spezifischer, vereinzelter Aufgaben, beispielsweise im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM), oder der Einsätze des Österreichischen Bundesheers, welches im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) im Katastrophenfall rund um die Uhr Soldaten bereitstellt.

 

Im Übrigen, vor allem hinsichtlich der Entschädigung der Opfer, ist die Bewältigung von Katastrophenschäden den Ländern überlassen und mangelt es an einem einheitlichen Krisen- und Katastrophenschutzgesetz auf Bundesebene sowie an einem Rechtsanspruch auf Entschädigung für Katastrophenschäden. Auch der nach dem Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996) geschaffene Katastrophenfonds deckt nicht die Schäden der individuellen Betroffenen und sieht vor allem keinen Rechtsanspruch der Betroffenen auf finanzielle Entschädigung vor.

 

Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Betroffenen von Katastrophen, wie beispielsweise die Opfer des derzeit in weiten Teilen Österreichs wütenden Hochwassers, keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben und sohin zu Bittstellern degradiert werden.

 

Der Staat steht in der Verantwortung, rasche Hilfe bereitzustellen und die entstandenen Schäden zu ersetzen.

 

Es wird daher gefordert, eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, welche den Betroffenen von Katastrophen einen Rechtsanspruch auf umfassende finanzielle Entschädigung einräumt.

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der ein Rechtsanspruch auf umfassende Entschädigung aus Bundesmitteln für Betroffene von Katastrophenschäden geschaffen wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.