415/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 03.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe

 

Seit 1. Jänner 2019 wird die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten des Landes angepasst – auch wenn die Eltern in Österreich arbeiten und in das österreichische Sozialsystem einzahlen. Die von der türkis-blauen Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe für Menschen mit nicht österreichischer StaatsbürgerInnenschaft, stand von Beginn an unter Kritik - auch aufgrund der offensichtlichen EU-Rechtwidrigkeit des Gesetzes. Neben den Oppositionsparteien, kritisierten diese Regelung auch NGOs und der Gewerkschaftsbund und insbesondere Österreichs Nachbarstaaten und die EU-Kommission – einmal mehr wurde mit dieser Maßnahme die pro-europäische Ausrichtung der damaligen Bundesregierung in Frage gestellt.

Die damalige Regierung erhoffte sich durch dieses Gesetz große Einsparungen. Doch die Erwartungen waren weit überzogen: statt der veranschlagten 114 Millionen Euro wurden nur 62 Millionen Euro eingespart, das ist nicht einmal die Hälfte des von Türkis-Blau kalkulierten Betrages (vgl. https://www.derstandard.at/story/2000114171069/strittige-anpassung-der-familienbeihilfe-verfehlte-ziel-deutlich; Stand: 30.03.202099).

Auch die EU-Kommission hat ihre Kritik an der gesetzlichen Regelung bekräftigt und ein Mahnschreiben sowie eine mit Gründen versehene Stellungnahme – die Vorstufe des EU-Vertragsverletzungsverfahren – bereits versendet. Für die EU Kommission steht außer Zweifel, dass dieses Gesetz klar EU widrig ist. Seitens der türkis-grünen Bundesregierung wird bisher jedoch an der Regelung festgehalten. Mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ist demnach in naher Zukunft zu rechnen.

In der Praxis zieht die Indexierung der Familienbeihilfe eine Kürzung für Arbeitskräfte und Kinder aus Mittel- und Osteuropa nach sich, wo das Lohnniveau deutlich niedriger ist. Die Eltern arbeiten in Österreich häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit niedriger Bezahlung wie beispielsweise in der 24-Stunden-Betreuung oder als Erntehelferinnen und Erntehelfer.

Gerade in Zeiten der Corona-Krise wird flächendeckend deutlich, wie sehr wir in manchen Branchen von jenen abhängig sind, die nach Österreich kommen, um zu arbeiten – vor allem auch im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Pflegerinnen und Pfleger sind während der Krise in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Ohne sie kommt es zu einem dramatischen Engpass im österreichischem Pflegesystem. Als gesellschaftliche Stütze haben Pflegerinnen und Pfleger einen Anspruch sowohl auf faire Entlohnung als auch auf sozialen Leistungen – kein Kind ist weniger wert, egal wo es herkommt oder lebt.

Familien in Österreich sind derzeit auf vielen Ebenen enorm belastet. Eine Ursache liegt darin, dass die Corona Krise in den letzten Wochen zu einem Mangel an Pflegekräften und in weiterer Folge zu steigenden Aufwendungen für die Pflegeleistungen geführt hat. Auch diese Kosten müssen Familien mit zu pflegenden Angehörigen nun selbst tragen. Eine Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe würde einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung des Fachkräftemangels im Bereich der Pflege und zur Entlastung der Familien in Österreich leisten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, rasch und unverzüglich notwendige Schritte einzuleiten, um die Indexierung der Familienbeihilfe für Menschen mit nicht österreichischer StaatsbürgerInnenschaft rückgängig zu machen."

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend