417/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 03.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abg. Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen
betreffend gesetzliche Maßnahmen bei auslaufenden befristeten Mietverträgen aufgrund der Corona-Krise
Derzeit erlebt Österreich durch die Corona-Krise einen noch nie da gewesenen Einschnitt im Alltagsleben aller. Der Rückzug der Menschen in ihren Wohnbereich heißt einerseits zwar gesundheitliche Sicherheit, andererseits sind durch das Herunterfahren der Wirtschaft viele von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen.
Die Politik muss daher den Menschen in möglichst vielen Bereichen den psychischen Druck nehmen. Durch die staatlich verordnete Isolation in den eigenen vier Wänden müssen die Mieterinnen und Mieter mit gerade oder demnächst auslaufenden befristeten Mietverträgen geschützt werden. Schließlich muss existentiellen Ängsten wie der vor Obdachlosigkeit ebenso Rechnung getragen werden wie dem vorübergehenden Fehlen eines funktionierenden Wohnungsmarkts. Dementsprechende gesetzliche Regelungen müssen sofort erfolgen und dulden keinen Aufschub.
Dringend erforderlich ist daher ein gesetzlich ermöglichter Aufschub der Kündigung bei befristeten Mietverträgen, die im zeitlichen Rahmen der Corona-Krise auslaufen. Für die Zeit nach der Krise sollte man sich wieder in Erinnerung rufen, dass befristete Mietverträge eigentlich nur die Ausnahme sein sollten und nicht, wie derzeit, die Regel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat rasch eine Regierungsvorlage vorzulegen, dass alle dem MRG unterliegenden befristeten Mietverträge, die zwischen Februar und Jahresende 2020 auslaufen bzw. ausgelaufen sind, mit Zustimmung des Mieters um ein Jahr verlängert werden.“
Zuweisungsvorschlag: Bautenausschuss