435/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen
Das erste Quarantäne-Monat brachte bereits rund 600.000 Arbeitslose und circa 80.000 Firmen beantragen Kurzarbeit für ihre rund 900.000 MitarbeiterInnen. Für Selbständige gibt es finanzielle Hilfe. Aber nicht nur UnternehmerInnen, auch ArbeitnehmerInnen haben jetzt, in der größten Gesundheitskrise unserer Zeit und in Folge wirtschaftlichen Krise, finanzielle Probleme.
· ArbeitnehmerInnen, die zB geringfügig beschäftigt waren, haben derzeit weder Anspruch auf Kurzarbeit noch auf Arbeitslosengeld.
· AlleinerzieherInnen müssen vielfach ihre Arbeitszeit – und damit ihr Entgelt – verringern, um ihre Kinder betreuen zu können. Damit werden aber Zahlungen wie Miete, Strom und Gas fast unleistbar.
· ArbeitnehmerInnen verlieren oftmals ihren Arbeitsplatz, weil sie die Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen oder Angehörigen mit Behinderungen übernehmen müssen, weil die bisherigen Betreuungspersonen ausfallen. Dabei reicht dann das vorhandene Geld oftmals nicht aus, um alle Verbindlichkeiten zu zahlen.
· Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedeuten Einkommensverluste, möglicherweise können zur Zeit Kredite oder Leasingraten nicht bedient werden.
All das sind finanzielle Belastungen, die zu den gesundheitlichen Problemen und Ängsten hinzukommen.
Ein Überbrückungsfonds über 1 Milliarde Euro, der bei höherem Bedarf aufzustocken ist, könnte einen Großteil dieser Belastungen abdecken. Antragstellung und Abwicklung müssen unbürokratisch und rasch erfolgen können, die Auszahlungen sollten über die Finanzämter erfolgen.
Bei der Antragstellung soll eine kurze Darstellung der finanziellen Probleme erfolgen (Jobverlust, drohende Delogierung, Exekutionen etc.) und daraufhin sollen rasch nicht rückzahlbare Zuschüsse für zB Mieten, Strom- und/oder Gasrechnungen oder Kredit- und Leasingraten gewährt werden.
Aus den Mitteln des Fonds sollen aber auch noch andere Leistungen erfolgen, wie zB eine temporäre Einkommensersatzleistung für geringfügig Beschäftigte und ArbeitnehmerInnen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (zu wenig Vordienstzeiten) und die seit Anfang März gekündigt wurden,
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen zu schaffen, der mit mindestens einer Milliarde Euro dotiert ist, bei höherem Bedarf aufgestockt werden kann und aus dem nicht rückzahlbare Leistungen gewährt werden sollen. Unter anderem:
1. Zuschüsse für, durch die Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geratene, ArbeitnehmerInnen zB zur Zahlung von Mietrückständen, Kreditraten, Strom- oder Gasrechnungen usw. sowie
2. temporäre Einkommensersatzleistung für geringfügig Beschäftigte, die keinen Arbeitslosengeldanspruch haben und ArbeitnehmerInnen, die aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (zB aufgrund von zu wenig Vordienstzeiten) und die seit Anfang März gekündigt wurden.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales