439/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid,

Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Wo bleibt der Plan und Schutz für Kinder und ElementarpädagogInnen?

 

Blicken wir zurück. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Bundesregierung Mitte März 2020 wurde verkündet, dass Schulen, wie auch Kindergärten zu schließen seien. Es solle ein Notbetrieb installiert und eingerichtet werden.

LeiterInnen und Trägerorganisationen sind seitdem damit befasst, die oftmals „schwammigen“ Richtlinien und Verordnungen so zu deuten, dass sie dem Gesetz, den Vorgesetzten, den Eltern, Kindern und dem verunsicherten Personal sowie der Gesundheit der Betroffenen gerecht werden. Der Kindergarten und alle seine HauptakteurInnen werden seit Wochen alleine gelassen. Wer schützt und unterstützt die kleinen und großen Menschen im Kindergarten?

PädagogInnen sind seit dem eingeschränkten Betrieb eine wichtige Stütze – sie sind in Kontakt mit Eltern und Kindern, sind RatgeberInnen für die Bewältigung der Familienzeit und die Herausforderung mit Homeoffice, Kinderbetreuung, Lernzeit für Geschwisterkinder uvm. Die ElementarpädagogIn ist nach der Familie eine wichtige Bezugsperson der Kinder – sie/er kennt das Kind, seine momentanen Entwicklungsaufgaben (emotionale, soziale, physische, psychische, biografische) und damit eng verbunden auch mögliche belastende Familiensituationen. PädagogInnnen sind demnach wichtige Ressourcen im Kinderschutz während der Krise. Das Aufrechterhalten des Kontakts (telefonisch, per Brief oder Videokonferenz mit Kind und Eltern) kann eine wichtige und wertvolle Arbeit im Sinne des Kindeswohls sein.

Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr versäumen gerade die letzten Monate in ihrer Bildungseinrichtung. Soziale Kontakte, Bildungsangebote in den Bereichen aus dem Bildungsrahmenplan, Sprachförderung, Transitionsbewältigung, emotionale Vorbereitung auf den Übergang vom Kindergarten in die Schule, sind nur einige wesentliche und wichtige Elemente im Leben der 6-Jährigen. Hier braucht es dringend Überlegungen, die den Kindern in dieser Entwicklungsphase nicht zum Nachteil für ihre spätere Bildungslaufbahn werden. Sie sollten wie MaturantInnen und PflichtschulabgängerInnen im Fokus des Bildungsministers sein. Das gleiche gilt außerdem für die Kinder der 4. Volksschulklassen. Ein stundenweiser Wiedereinstieg der Kinder, die kurz vor einer Transition stehen, eventuell in Kleingruppen, sollte unbedingt angedacht werden. Bei einer durchschnittlichen Kindergartenzeit von 3 Jahren, fehlen diesen Kindern im schlechtesten Fall ein Sechstel ihrer Bildungszeit im Kindergarten.

Bisher gibt es keine klare Definition der Bundesregierung, wer nun Risikogruppe ist und wer nicht. Das gilt sowohl für ArbeitnehmerInnen, aber natürlich auch für Kinder. Dazu gab es seitens der Bundesregierung bisher keine Kommunikation und Einschätzung, geschweige denn eine Offenlegung ihrer Entscheidungsgrundlage, auf welcher Basis der reguläre Kindergartenbetrieb geschlossen bleibt. Aber gerade Kindern mit Vorerkrankungen, chronischen Krankheiten, Immunschwäche und anderen Risiken muss besondere Beachtung geschenkt werden. Diese sind aufgrund ihres Gesundheitsstatus vom Coronavirus womöglich besonders gefährdet. Wie werden diese Kinder wieder ins „normale Leben“ eingegliedert?

Die Elementarpädagogik braucht dringend den Schutz und die Unterstützung der Bundesregierung, um in der Krise handlungsfähig zu bleiben, denn ohne ihre Einrichtungen würden uns die berufstätigen Eltern aus den vielen anderen systemrelevanten Berufsgruppen fehlen. Mütter und Väter in medizinischen Bereichen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Supermärkten, Polizei, Bundesheer und vielem mehr, aber auch eben PädagogInnen selbst, müssen ihre Kinder während ihrer Arbeitszeit gut aufgehoben wissen!

Die dringlichste aller dieser Fragen ist die, wie Kinder, Eltern und das Kindergartenpersonal aber geschützt werden, wenn wir jetzt langsam Lockerungen des Lockdowns erfahren werden.


 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert in Kooperation mit den Bundesländern, sowie ElementarpädagogInnen dringlich Richtlinien zu folgenden unbeantworteten Punkten zu erarbeiten:

       Anerkennung und Einstufung, dass Kindergärten zu systemerhaltenden Branchen gehören.

       Tests – auch PädagogInnen müssen in der bundesweiten Teststrategie berücksichtigt werden und in regelmäßigen Abständen getestet werden (auch Antikörpertests)

       Schutzmaßnahmen und Hygienepläne - Derzeit gibt es keinen ausreichenden und einheitlichen Schutz für Kinder, Familien und das Personal in Kindergärten und keine Hygienepläne. Es braucht dringend die Zusammenarbeit mit ElementarpädagogInnen und GesundheitsexpertInnen, um rasch Maßnahmen für den Kindergartenbereich zu erarbeiten. Social Distancing ist eine nicht realistisch umsetzbare Maßnahme in der pädagogischen Arbeit mit Kindern, die zum Großteil aus Beziehungsarbeit, Nähe und auch Pflege besteht. Fragen, wie die Gruppengröße, das Dienstrad und eine im Kindergarten zumutbare Schutzausrüstung müssen geklärt werden. Jedenfalls rasch zu klären ist, welche PädagogInnen einer Risikogruppe angehören und somit Anspruch auf Dienstfreistellung erhalten sollen.

       EINEN bundesweit einheitlichen Stufenplan zum Regelbetrieb, Perspektive und Klarheit für die Eltern: Derzeit liegt es in der Kompetenz der Eltern, ob ihr Kind den Kindergarten besucht oder nicht. Die Bundesregierung hat zwar einen Stufenplan für das Hochfahren der Wirtschaft, den Sport oder den Besuch von Museen vorgelegt, allerdings noch nicht für unsere Kinder. Mit Fokus auf Kinder im Alter von 5 bis 6-Jährigen sollen auch die Kindergärten rasch stufenweise in Richtung Regelbetrieb geöffnet werden. Für Kinder von SystemerhalterInnen, AlleinerzieherInnen sowie Kinder aus besonders belastenden Familiensystemen muss es selbstverständlich weiter ein Betreuungsangebot geben.

      EINE einheitliche Vorgehensweise für Vorschulkinder. Sie versäumen gerade die letzten Monate in ihrer Bildungseinrichtung. Soziale Kontakte, Bildungsangebote in den Bereichen aus dem Bildungsrahmenplan, Sprachförderung, Transitionsbewältigung, emotionale Vorbereitung auf den Übergang vom Kindergarten in die Schule, sind nur einige wesentliche und wichtige Elemente im Leben der 6-Jährigen. Hier braucht es dringend Überlegungen, die den Kindern in dieser Entwicklungsphase nicht zum Nachteil für ihre spätere Bildungslaufbahn werden. Ein stundenweiser Wiedereinstieg der Kinder, die kurz vor einer Transition stehen, eventuell in Kleingruppen sollte unbedingt angedacht werden.

      EINE einheitliche Vorgehensweise für alle neun Bundesländer. Sie haben gerade nicht die Möglichkeit zur Durchführung bzw. Umsetzung der Sprachförderung (Beobachtung, Förderung), des letzten verpflichtenden Kindergartenjahres oder anderer in der 15a B-VG Vereinbarung zur Elementarpädagogik festgesetzten Zielvereinbarungen. Hier braucht es eine abgestimmte Vorgehensweise, wie mit den Zielvereinbarungen weiter umgegangen wird sowie Planungssicherheit, die Mittel dennoch abrufen zu können.

      Sollte daran gedacht werden, unabhängig vom Kindergarten die Volksschulen langsam wieder hochzufahren, darf nicht auf die Horte vergessen werden. Es braucht die Betreuungsmöglichkeit am Nachmittag für die Kinder. Vielfach befinden sich Hortgruppen aber an Kindergartenstandorten. Außerdem erscheint ein getrenntes Hochfahren problematisch, da Familien mit Kinder im Kindergarten- und Schulalter vor zusätzliche Herausforderungen gestellt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss