445/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparente und übersichtliche Kundmachung von Verordnungen in der Corona Krise

 

In Zeiten der Corona-Krise erhalten Menschen in Österreich eine Vielzahl behördlicher Informationen. Das Spektrum reicht von reinen Empfehlungen ohne normativen Charakter bis hin zu Verordnungen und Gesetzen.

Besonders im Bereich der Verordnungen auf Basis von §§ 1 und 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes oder dem Epidemiegesetz ist es aufgrund der zersplitterten Rechtsgrundlagen für die Normunterworfenen zuweilen besonders schwer herauszufinden, welche Anordnungen in einem bestimmten Bundesland oder in einem bestimmten Bezirk in Geltung stehen.

Verschärft wird die Situation durch Verordnungskompetenzen auf den verschiedenen Ebenen der Verwaltung. So können Verordnungen aufgrund des § 2 COVID-19-Maßnahmengesetzes sowohl auf Bundesebene durch den Gesundheitsminister, auf Landesebene durch den Landeshauptmann oder auf Bezirksebene durch die Bezirksverwaltungsbehörde erlassen werden. Ähnlich ist es im Bereich des Epidemiegesetzes.

In manche Bezirken fällt das Auffinden der erlassenen und auf den digitalen Amtstafeln kundgemachten Verordnungen im Internet besonders schwer.

Das Rechtsinformationssystem des Bundes, abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/, ist der zentrale Ort der Kundmachung von Bundes- und Landesrecht und ein Garant für Rechtssicherheit. Was dort aufscheint, gilt.

In Krisenzeiten sollte es anlassbezogen möglich sein, bestimmte Kategorien von Verordnungen, die von besonderer Relevanz für die Normunterworfenen sind, übersichtlich, schnell auffindbar (möglicherweise interaktiv dargestellt) sowie gegliedert unter Angabe der Parameter

·        Rechtsgrundlage der VO

·        Erlassende Behörde des Bundes, des Landes oder des Bezirks

·        Angabe der Verordnung bzw. Link zum Ort ihrer Kundmachung

kundzumachen.

Diese Übersicht soll tunlichst tagesaktuell gehalten werden und soll die amtlichen Kundmachungsformen, wie sie in den Bundes- bzw. Landesverfassungen oder den einzelnen Materiengesetzen vorgesehen sind, unberührt lassen. Diese zentrale Plattform soll vielmehr eine nicht rechtsverbindliche Ergänzung zu den bereits bestehenden digitalen Amtstafeln der Länder und Bezirke bieten und den Bürger_innen in Krisenzeiten eine rasche Übersicht über bestimmte für sie besonders relevante behördliche Anordnungen geben.

Solch eine übersichtlich gegliederte Darstellung würde gerade in Krisenzeiten, in denen Rechtssicherheit besonders wichtig ist, einen wertvollen Beitrag zur koordinierten Durchsetzung von behördlichen Anordnungen leisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eine übersichtliche Plattform zu installieren, auf der bestimmte Kategorien von Verordnungen, die in der Krise von besonderer Relevanz für die Normunterworfenen sind, anlassbezogen in einer übersichtlich gehaltenen Form angeführt werden." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.