452/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparenz im Budget

 

Medienberichten (https://www.sn.at/politik/innenpolitik/finanzministerium-will-krisen-kosten-monatlich-offenlegen-85962217 - abgerufen am 20.4.2020) zufolge, plant das Finanzministerium einen eigenen Abschnitt über die "Corona-Maßnahmen" in den monatlichen Budgetberichten an das Parlament.

Das ist ein guter (vorerst nur angekündigter) Schritt, versteht sich vor dem Hintergrund, dass das Finanzministerium für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise vom Parlament sehr viel Vertrauen und Spielraum bekommen hat, aber eigentlich von selbst. Eine exakte und vollständige Berichtspflicht in möglichst kurzen Zeitintervallen ist vielmehr die Pflicht und nicht die Kür.

Daher braucht es eine detailgenaue Auflistung aller Maßnahmen und Kosten – für den Nationalrat und für den Rechnungshof. Denn Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihrem Geld gemacht wird. Auch in Zeiten der Krise. Das ist die Basis dafür, ein laufendes Monitoring zu ermöglichen, denn es wird ein Nach der Krise geben. Nichts darf hinter verschlossenen Türen erfolgen, alles muss nachvollziehbar und offen ablaufen. Volle Transparenz ist unabdingbar.

Dabei ist es uns wichtig, dass für diese Überweisungen, die im Kontext mit der Coronakrise stehen, eigene Konten mit Spezifikation eingerichtet werden, damit die Geldflüsse im Einzelnen genau nachvollzogen werden können. Das ist die Basis um ein laufendes Monitoring der Krisen-Kosten in Form einer vollständigen monatlichen Berichterstattung zu ermöglichen, welche Zuschüsse und Direktzahlungen, d.h. geleistete Zahlungen, bereits verplante bzw. zugesagte Leistungen und das jeweilige Detailbudget, aus dem die Leistung erbracht wird, umfasst.

Darüber hinaus sollten alle weiteren Gebarungen, die mit der COVID-19-Krise in Zusammenhang stehen (z.B. Erhöhung der Anspruchsberichtigten aus der Arbeitslosenversicherung, Medienförderung aus Rundfunkgebühren), in die Berichterstattung aufgenommen werden. Sofern es sich um Auszahlungspositionen handelt, die im Budget bereits vorgesehen, aber durch die COVID-19-Krise erhöht sind (z.B. Überstunden oder Nebengebühren bei der Polizei), sollten die Berechnungsgrundlagen angeführt werden.

Bei den Rücklagen muss in der Berichterstattung an den Nationalrat auch die Rücklagenbildung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds sowie in den Folgejahren die Verwendung bzw. Veranschlagung der Rücklage adäquat dargestellt und erläutert werden. Haftungen sollten zudem nach Bereichen oder Branchen gegliedert werden und das Ausmaß der Risikotragung durch den Bund, etwaige Haftungsentgelte, die Inanspruchnahmen der Haftungen, sowie eine Risikoabschätzung umfassen.

Neben dem Ausmaß der Steuerstundungen sollte die Berichterstattung die Laufzeiten des Aufschubs, die Höhe der Rückzahlungen und etwaige Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen umfassen.

Diesen Forderungen des Budgetdienstes gilt es im Sinne der Transparenz bei der Vergabe von Milliarden an Steuergeldern Folge zu leisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den jeweiligen Ressorts bei neuen Programmen eigene Detailbudgets (z.B. Härtefallfonds) oder, sofern die Gebarung in ein Detailbudget integriert ist, ein eigenes Konto mit Spezifikation einzurichten, um eine solide Datenbasis für ein laufendes Monitoring der Krisen-Kosten in Form eines Berichts bereitstellen zu können, in welchem die finanziell wirksamen COVID-19-Maßnahmen vollständig dargestellt werden, sodass die derzeit noch fragmentierte und lückenhafte Rechenschaftslegung um diesen ergänzt werden kann."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.