457/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend gesetzliche Verankerung einer Veröffentlichungspflicht von Ausbildungsverträgen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten
Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen müssen gemäß § 10 Abs 3 Z 10 FHStG unter anderem die Studien- und Prüfungsordnung in ihren Satzungen veröffentlichen. Im Sinne des Transparenzgebotes für Konsument_innen und des Informationsbedürfnisses der 69.422 Studierenden (Stand 2018) an Fachhochschulen und Privatuniversitäten wäre eine solche Veröffentlichung auch im Falle von Ausbildungsverträgen wünschenswert.
Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung empfahl dem Gesetzgeber in ihren Tätigkeitsberichten für die Studienjahre 2017/18 sowie 2018/19 daher, eine verpflichtende Veröffentlichung von Ausbildungsverträgen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten gesetzlich zu verankern. Dies soll im Wortlaut und, sofern divergierend, für jeden einzelnen Studiengang erfolgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
wird aufgefordert, eine verpflichtende Veröffentlichung von Ausbildungsverträgen
an Privatuniversitäten und Fachhochschulen gesetzlich zu verankern."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.