458/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Öffnung der Grenzen für Tierbetreuung

 

Die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen ist eine von vielen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Die diesbezügliche österreichische Verordnung betreffend "Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten" hat eine Vielzahl an Ausnahmen, um den Tagesbetrieb aufrechtzuerhalten. 

Unter anderem für: 

·        Güterverkehr

·        Berufspendler (mit eigener WKO-Bescheinigung des Arbeitgebers)

·        Transitpendler über Kleines Deutsches Eck: nur für Schlüsselarbeitskräfte, Blaulichtorganisationen, Ärzte, Pflegepersonal, kritischer Infrastruktur und Daseinsvorsorge (mit gesonderter LPD-Bescheinigung und Bestätigung des Arbeitgebers)

·        Durchreisende ohne Zwischenstopp, wenn die Ausreise sichergestellt ist

·        besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis

·        zwingende Gründe der Tierversorgung

Der letzte Punkt umfasst gemäß BMSGPK den Besuch des in Österreich eingestellten eigenen Pferdes zur Betreuung und notwendigen Bewegung (wenn nicht die notwendige Betreuung des Pferdes z.B. durch den Einstellbetrieb sichergestellt ist) durch im Ausland lebende Personen. Doch was ist im Gegenzug mit jenen in Österreich lebenden Personen, die Tiere in den angrenzenden Ländern zu betreuen haben? Die Bundesregierung hat sich in dieser Krise für den Schutz von Leben ausgesprochen, dazu gehören alle Lebewesen! Die Betreuung von Tieren, welche ausschließlich von Menschenhand erfolgen kann, muss auch in diesen Tagen gewährleistet und sichergestellt werden. Hierfür muss eine entsprechende Ausnahme bei den Einreisebeschränkungen unserer Nachbarstaaten gefunden werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei den Regierungen der Nachbarstaaten dafür einzusetzen, dass in Österreich lebende Personen ihren Verpflichtungen der Tierbetreuung in diesen Nachbarstaaten nachkommen können." 


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.