459/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kündigung der Arbeitsvereinbarung über ein Abschiebelager in Serbien

 

Laut der Beantwortung einer NEOS-Anfrage durch Innenminister Karl Nehammer vom 14.04.2020 (923/AB zu 866/J, XXVII. GP) wurde am 24. April 2019 zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Inneres und dem Ministerium für Inneres der Republik Serbien eine Arbeitsvereinbarung über die Unterbringung von in Österreich abgelehnten Asylwerber_innen in Serbien unterzeichnet. Zielgruppe dieses Vertrages sind in Österreich aufhältige abgelehnte Asylwerber_innen, die nicht in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden können. Dazu muss ein ausreichender Bezug des Fremden zur Republik Serbien bestehen, der aber laut Innenminister Nehammer schon bei einer Flucht über die Westbalkanroute vorliege. Fest steht, dass das österreichische Innenministerium für die Unterbringungskosten aufkommen und die Unterbringung der Betroffenen in Serbien unbefristet erfolgen soll. Über die vertraglich festgelegten wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen wurde allerdings Stillschweigen vereinbart. Aktuell ist ein Konzept zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung in Ausarbeitung. Detailangaben sowie die abschließende Ausgestaltung seien noch nicht definiert.

Statt die Verantwortung nach Serbien abzuschieben, gilt es Rücknahmeabkommen zu verhandeln und vernünftige Lösungen für nicht abschiebbare Menschen, mit einem rechtskräftig negativen Ausgang des Asylverfahrens, zu suchen. Ein Auslagern der betroffenen Menschen ohne Perspektive und Interesse an den Umständen wäre menschenrechtswidrig und populistischer Unsinn. Es ist nicht klar, wie in Serbien menschenwürdige Lebensbedingungen sowie die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und geltender völkerrechtlicher Verpflichtungen sichergestellt werden sollen. Außerdem ist völlig unklar, wieviel Steuergeld dieses Projekt kostet. Die Arbeitsvereinbarung wurde zwar ohne zeitliche Befristung abgeschlossen, allerdings kann diese durch schriftliche Mitteilung an das jeweilige andere Ministerium aufgekündigt werden. Wir fordern daher Innenminister Karl Nehammer auf, so schnell wie möglich aus diesem Vertrag auszusteigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, ehestmöglich die am 24. April 2019 unterzeichnete Arbeitsvereinbarung mit dem serbischen Innenministerium über die Unterbringung von in Österreich abgelehnten Asylwerber_innen in Serbien zu kündigen." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.