462/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Auflösung der Asylgroßquartiere während der COVID-19-Pandemie
Zehn der insgesamt zwölf Bundesbetreuungseinrichtungen (BBE) für Geflüchtete haben eine Normalkapazität für die Unterbringung von über 100 Personen (siehe die Beantwortung der NEOS-Anfrage vom 10.04.2020, 873/AB zu 758/J, XXVII. GP). Die BBE Salzburg verfügt sogar über 250 Plätze, die BBE Niederösterreich hat 320 Plätze und das größte Asylquartier Österreichs, die BBE Erstaufnahmestelle Ost Traiskirchen, verfügt über eine Kapazität von 480. Diese Zahlen stellen aber nicht die tatsächliche Auslastung der Einrichtungen dar, sondern werden auch immer wieder überschritten - vor allem in der Erstaufnahmestelle in Traiskirchen, wo sich derzeit ca. 600 Personen aufhalten sollen. Wie zu erwarten war, blieben auch die Asylquartiere nicht von der Coronavirus-Pandemie verschont. Am 18.03.2020 wurde das Salzburger Flüchtlingsquartier Bergheim mit seinen 162 Bewohner_innen wegen eines Covid-19-Falles unter Quarantäne gestellt. Am 24.03.2020 wurde nach zwei positiven Coronavirus-Testungen das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen mit seinen aktuell ca. 600 Bewohner_innen unter Quarantäne gestellt.
Berichten zufolge ist es insbesondere in den großen Asylquartieren nicht möglich, die von der Regierung angeordneten bzw. empfohlenen Hygienemaßnahmen einzuhalten. So müssen sich bis zu acht Personen ohne Verwandtschaftsverhältnis einen Schlafsaal bzw. ein Zimmer teilen. In manchen Einrichtungen gibt es Sanitäranlagen für jeweils ca. 40 Personen. Insbesondere bei der Ausgabe und Einnahme der Mahlzeiten können die Mindestabstände oft nicht eingehalten werden. Vor der Essenausgabe bilden sich oft lange Schlangen, da diese nur in einem bestimmten Zeitfenster stattfindet. Auch während den Mahlzeiten kann der erforderliche Mindestabstand von einem Meter vielfach nicht eingehalten werden. Den Bewohner_innen stehen Berichten zufolge in einigen Quartieren keine Masken zur Verfügung; mancherorts tragen auch Mitarbeiter_innen keine Masken. Auch ältere und kranke Menschen aus Risikogruppen sollen sich noch in Bundesbetreuungseinrichtungen, beispielsweise in der Erstaufnahmestelle Ost Traiskirchen, befinden. Aber auch in kleinen Unterkünften mit weniger Bewohner_innen müssen Zimmer und Badanlagen mit mehreren Menschen geteilt werden und insbesondere während der Mahlzeiten kann der erforderliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden.
Mit dem Erlass vom 10.03.2020 wurden alle Indoor-Veranstaltungen über 100 Teilnehmer_innen untersagt. Es wäre daher jedenfalls geboten gewesen, Vorkehrungen zu treffen, dass auch in Asylquartieren, z.B. zu Essenszeiten, nie mehr als 100 Personen in einem Raum anwesend sind. Generell gilt es, alles Mögliche zu tun, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. So könnte etwa durch die Aufteilung der Asylwerber_innen auf mehrere Stockwerke, Gebäude bzw. Standorte und geblockte Essenszeiten dafür gesorgt werden, dass der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Menschen und die erforderliche Hygiene eingehalten werden können. Dem Bund stünden dafür genügend leerstehende Betreuungseinrichtungen zur Verfügung. Durch eine bessere Aufteilung der Asylwerber_innen könnten sowohl die Bewohner_innen als auch das dort tätige Personal und damit die gesamte Bevölkerung vor einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 besser geschützt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert,
ehestmöglich die in den Bundesbetreuungsstellen untergebrachten
Asylwerber_innen auf mehrere Standorte aufzuteilen, sodass während der
COVID-19-Krise die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und das
Einhalten eines Mindestabstands von einem Meter zu anderen Menschen durchgehend
gewährleistet werden kann, um sowohl die Bewohner_innen als auch das dort
tätige Personal und damit die gesamte Bevölkerung vor einer
möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.