463/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend sinnvolle Medienförderung

 

Die österreichische Bundesregierung hat während der Corona-Krise zwei sehr fragwürdige Gesetze erlassen, um den Medienstandort zu sichern bzw. zusätzlich zu subventionieren. Die einmalige Förderung von Tageszeitungen mit einem einmaligen Betrag von 3,25 Euro pro Exemplar der anhand des Jahres 2019 ermittelten durchschnittlichen Druckauflage ist ein Schlag ins Gesicht für Qualitätsjournalismus und zeigt das antiquierte Medienverständnis der Türkis-Grünen Regierung. Diese Förderung wird auch für Gratistitel ausgeschüttet und der größte Teil fließt an Boulevardmedien. In dieselbe Kerbe schlägt die hastig zusätzlich erfundene Sonder-Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen: Die Vertriebsförderung laut Presseförderung (bis zu rund 200.000 Euro im Jahr pro Tageszeitung, bis zu rund 86.000 für Wochentitel) wird einmalig um das Eineinhalbfache erhöht. Die Vertriebsförderung wird nur an Kauftitel ausgeschüttet. Die Regierung sendet das völlig falsche Signal an Journalist_innen und übergeht wissentlich Qualitätsjournalismus und digitale Angebote. Man hat auf Wochen- und Monatszeitungen sowie neue Produkte (Blogs, Rechercheplattformen wie Dossier, etc.) vergessen. Vor allem die Auflage als Kriterium wäre wohl letztmals in den 1990er Jahren eventuell gerechtfertigt gewesen. Im 21. Jahrhundert muss Medienförderung anders aussehen und anhand nachvollziehbarer Kriterien gefördert werden: Die Teilnahme am Presserat (und dessen Urteile nicht nur respektieren, sondern auch publizieren), die Trennung von Nachricht und Kommentar sowie von werblichen und redaktionellen Inhalten, Transparenz bei den Quellen, etc. Ziel und Sinn von Presseförderung darf nicht die Bevorteilung des Boulevards aufgrund der starken Auflage sein, sondern muss eine möglichste hohe journalistische Qualität und einen differenzierten öffentlichen Diskurs zu fördern: Unabhängiger, qualitativ hochwertiger Journalismus, der nicht auf klassische Formate beschränkt sein muss.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine rasche Lösung und Förderung von allen qualitätsjournalistischen Medien beinhaltet. Eine medienkanalunabhängige Fördervergabe soll entlang klar definierter, transparenter Parameter erfolgen."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.