466/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ÖBB Kurzarbeit

Ziel der COVID-19-Kurzarbeit ist es die betriebsbedingten Kündigungen durch die aktuelle Pandemie zu vermeiden und die Beschäftigung in ganz Österreich zu sichern. Die Sicherung der Beschäftigung soll der Bewältigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit COVID-19 dienen. Die Belegschaftsvertreter der ÖBB verlangen jetzt, dass die verbeamteten ÖBB-Mitarbeiter_innen (AVB-Bedienstete) von der geplanten Kurzarbeit ausgenommen werden sollen und weiterhin 100 Prozent ihres Gehalts bekommen, wenn sie nicht freiwillig in Kurzarbeit gehen. Diese Forderung spiegelt nicht die intendierte Maßnahme der Bundesregierung wider. Sie ist auch in hohem Maße unsolidarisch, weil sie die Belegschaft des Unternehmens in zwei Teile spaltet.

In der jetzigen Krise bangen ohnehin alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um ihren Job, oder haben diesen, wie die aktuellen Arbeitsmarktdaten zeigen, schon verloren (Arbeitslose Personen am Stichtag 1. April: 504 345). In Anbetracht des Ausmaßes der derzeitigen Situation braucht es die Solidarität aller, um diese Krise zu bewältigen. Diese Forderung ist nicht nur intern fragwürdig, sondern trifft auch alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die gerade um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Das größte staatliche Unternehmen, das im internationalen Wettbewerb steht, darf nicht zwei Klassen von Mitarbeitern haben. Außerdem genießen Alteisenbahner ohnehin bereits das Privileg, unkündbar zu sein. Gerade unkündbare Mitarbeiter_innen nicht in Kurzarbeit zu lassen, lagert sämtliche Arbeitsmarktrisiken auf die Gruppe der kündbaren Mitarbeiter_innen um. Weitere Privilegien sind daher nicht erforderlich. Die Position der Belegschaftsvertreter ist nicht nur im Hinblick auf die Solidarität innerhalb der ÖBB höchst problematisch und fragwürdig, sondern auch nach außen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die es den Österreichischen Bundesbahnen ermöglicht, auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Beamtenstatus (AVB-Bedienstete) Kurzarbeitsmodelle zu vereinbaren."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.