467/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Klarstellung zur Erbschafts- und Vermögenssteuer

Der Vizekanzler hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie offen für Erbschafts- und Vermögenssteuern ausgesprochen. Angesichts der Tatsache, dass die Abgabenquote mittlerweile bei 43% einen Höchststand erreicht hat und Österreich auch im internationalen Vergleich ein absolutes Hochsteuerland ist, sind Regierungsvorhaben, die neue Steuern fordern, ökonomisch äußerst gefährlich. Stattdessen müssen in Zeiten der Rezession Steuersenkungen und Entlastungen der Bevölkerung angedacht werden. Ein Punkt, bei dem es beispielsweise vor der Nationalratswahl 2019 bereits einen parteiübergreifenden Konsens gegeben hat, war die Abschaffung der "Inflationssteuer" ("Kalte Progression"). Darüber hinaus gibt es natürlich zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Bevölkerung zu entlasten, um in der Wirtschaftskrise die Kaufkraft zu stärken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, weder eine Gesetzesinitiative für eine Erbschaftssteuer noch für eine Vermögenssteuer zu starten. Stattdessen sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um eine Abgabenentlastung voranzutreiben, vor allem die Entlastung der Arbeitseinkommen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.