474/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Transparenz: Breite Einbindung der Wissenschaft in die Corona-Ri-sikogruppen-Definition

 

Der Gesundheitsminister verkündete am 2.4.2020 in einer Pressekonferenz, dass auf Basis von ELGA-Medikationsdaten Corona-Risikogruppen definiert werden sollen. Da- bei nannte er ältere Menschen in den Pflegeheimen und Pensionistenheimen. Die zweite Gruppe sind Personen, die eine "massiv reduzierte Immunabwehr haben", etwa nach einer schweren Krebserkrankung, nach einer schweren Operation oder einem schweren Diabetes. Die Definition solle bis zum Wochenende erfolgen. Im nächsten Schritt sollen die Risikogruppen stärker eingegrenzt werden. Da nun die Sozialversi- cherung angekündigt hat, für Forschungszwecke Teile ihrer Daten (u.a. ELGA-Daten und Heilmitteldaten) pseudonymisiert für das Matching mit den COVID19-Daten zur Verfügung zu stellen, ist es sinnvoll, die Wissenschaft und Forschung verpflichtend in die Risikogruppen-Definition einzubinden. Dadurch lassen sich die Risikogruppen deutlich enger eingrenzen, um Betroffene gezielter informieren zu können.

 

Überraschend war daher die Ablehnung des Antrages 82/UEA "Einbindung der Wis- senschaft in die Definition der Corona-Risikogruppen" (https://www.parla- ment.gv.at/PAKTNHG/XXVII/UEA/UEA 00082/index.shtml) in der Sitzung des Natio- nalrates am 3.4.2020. Je breiter und transparenter der wissenschaftliche Diskurs, desto genauer ist die Definition der Corona-Risikogruppen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine breite Einbindung der Wissenschaft und Forschung in die Definition der Corona-Risikogruppen während der gesamten Phase der Pandemie sicherzustel- len. Durch diese Maßnahme soll beim pseudonymisierten Matching von Gesundheits- daten mit COVID19-Daten eine genauere Definition der Corona-Risikogruppen ge- währleistet sein.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschla- gen.