477/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Kickl, Dr. Fürst, Dr. Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Normenüberprüfung aller COVID-19-Verordnungen und Erlässe
Die in den letzten Wochen verabschiedeten und erlassenen COVID-19-Gesetze, Verordnungen und Erlässe stehen in wachsender Kritik sowohl der sogenannten „Normadressaten“, d.h. Staatsbürger, Arbeitnehmer und Wirtschaftstreibenden, sondern auch der Fachwelt aus dem Kreis ausgewiesener Experten des Verwaltungs- und Verfassungsrechts bzw. der Grund- und Freiheitsrechte.
Stellvertretend für die vielen öffentlichen Stellungnahmen sei unter anderem auf den ehemaligen langjährigen Präsidialsektionschef des Bundeskanzleramtes, Dr. Manfred Matzka; den ehemaligen langjährigen Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und Justizministers in der Expertenregierung 2019, Dr. Clemens Jabloner, oder den ehemaligen Bundespräsidenten und Nationalratspräsidenten Dr. Heinz Fischer verwiesen, die auf Mängel in Gesetzgebung und Vollziehung explizit hingewiesen haben.
In diesem Zusammenhang ist vor allem auf die rechtsstaatliche Problematik der Sammelgesetzgebung, der formalgesetzlichen Delegation an die vollziehenden Gesundheitsbehörden, an unbestimmte Gesetzes- und Verordnungsbegriffe, an die „Normenschöpfung“ durch Erlässe ohne tatsächliche Gesetzes- und/oder Verordnungsgrundlage und an die tatsächliche Anwendung durch Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erinnern.
Dass nicht bereits im Vorfeld der Textierung der COVID-19-Maßnahmengesetze, Verordnungen und Erlässe die rechtsstaatliche Sorgfaltspflicht durch das BMSGPK, und hier insbesondere der Taskforce, des internen und externen Beraterstabes, der Kabinettsmitglieder und des Generalsekretariats und der damit befassten Fachbeamten in ausreichendem Maße wahrgenommen worden ist, stellt für die Akzeptanz und Umsetzung dieser Normen im Alltag eine schwere Hypothek dar. Dafür trägt der Bundesminister für das Gesundheitswesen jedenfalls die Letztverantwortung.
Die Bundesministerin für Verfassung hat die fehlende Einbindung des Verfassungsdienstes zu verantworten. Dieser hätte eigentlich sämtliche Gesetzes- und Verordnungsentwürfe aus anderen Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten sowie deren Verfassungskonformität zu überprüfen, zumal es kein Schnellverfahren gibt, in welchem der Verfassungsgerichtshof prüfend tätig werden kann.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Alle Regierungsmitglieder, die Verordnungen und Erlässe im Zusammenhang mit der „Covid-19-Krise“ erlassen haben werden aufgefordert, diese auf ihre Gesetzes- und Verfassungskonformität unter Einbindung der Bundesministerin für EU und Verfassung, zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern oder aufzuheben.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.