Eingebracht am 22.04.2020
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möglich.
Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Schallmeiner
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanitätergesetz geändert wird (13. COVID-19-Gesetz)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Sanitätergesetz geändert wird (13. COVID-19-Gesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. In § 9 Abs. 1 wird nach Z 3a folgende Z 3b eingefügt:
„3b. Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung von Antikörpern im Kontext einer Pandemie,“
2. In § 64 Abs. 9 wird nach dem Ausdruck „BGBl. I Nr. 16/2020“ die Wortfolge „sowie § 9 Abs. 1 Z 3b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020“ eingefügt.
Durch die eingefügte Z 3b wird klargestellt, dass die Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung von Antikörpern auf Grund einer SARS-CoV-2-Infektion zur Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID- 19) von Sanitätern/-innen durchgeführt werden darf.
Die durch § 9 Abs. 1 Z 3b eingeräumte Berechtigung besteht auch nach Ende der gegenwärtigen Pandemie bis längstens 31. März 2021 weiter, um einerseits die medizinische Versorgung auch einige Monate nach Ende der Krise aufrechtzuerhalten und andererseits für die betroffenen Sanitäter/innen eine gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der Tätigkeit zu schaffen.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.