49/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend dringendes Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich

 

 

Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die der Exekutive im Kampf gegen die Kriminalität auch in Zukunft wirksames Handeln ermöglichen. Bei einer sich anbahnenden Regierungsbeteiligung der GRÜNEN ist es jedoch zu befürchten, dass auf die Exekutive eine Periode der Verschlechterungen, verbunden mit regelmäßigen persönlichen Einschränkungen, zukommt.

Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten1 scheint dabei nur die Spitze des Eisberges zu sein.

 

Die Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher „AUF“ – Sektion Polizei wehrt sich gegen diese Stigmatisierung und führt dazu in einer Stellungnahme2 aus:

 

Die Polizei führt jährlich Millionen von Amtshandlungen durch, die trotz oftmals extrem schwieriger Umstände und unvermeidbarer Eingriffe in die Rechtssphäre von Betroffenen nahezu zu 100% absolut einwandfrei verlaufen. Bei denjenigen Fällen, wo nachträglich Fehlleistungen behauptet werden, geht es fast ausschließlich um Maßnahmenbeschwerden gegen eine Zwangsmittelanwendung. Das immer wieder suggerierte Bild von immanenter Polizeigewalt in Österreich ist völlig falsch und können wir im Gegenteil stolz darauf sein, dass wir in unserem Land eine höchst professionell agierende Polizei haben und es eben nicht zu polizeilichen Gewaltexzessen kommt, wie wir dies leider aus Bildern von anderen Ländern kennen. Trotzdem wird aber von genau jenen Kreisen, die diese Kennzeichnungspflicht fordern, dieses Bild einer „Prügelpolizei“ im Zusammenhang mit der österreichischen Polizei suggeriert. Das klare Ziel dabei ist offenbar, die Polizei und letztlich den Rechtsstaat zu schwächen. Diesen Kreisen nachzugeben, würde auch bedeuten, diese Ansicht, dass wir in Österreich ein Problem mit Polizeigewalt haben, zu teilen.

 

 

1.       https://www.krone.at/2028118

2.       https://www.facebook.com/aufpolizei/posts/2730588330326351

3.       http://www.auf.at/news-detail/artikel/auffpoe-herbert-zu-demo-video-unlauteren-methoden-gegen-die-polizei-einen-riegel-vorschieben/

Die AUF/FEG ist im Unterschied dazu davon überzeugt, dass wir kein Problem mit Polizeigewalt in Österreich haben. Wir haben vielmehr ein Problem mit steigender Gewaltbereitschaft gegen die Polizei, wo jährlich über 1.000 KollegInnen im Zuge von Amtshandlungen durch Fremdeinwirkung verletzt werden - Tendenz steigend.

Es gilt daher nicht die Polizei zu stigmatisieren, sondern sie zu schützen, damit sie auch in der Lage ist, die ebenfalls steigende Anzahl von Opfern immer brutaler agierender Gewalttäter (Messerstecher, Vergewaltiger udgl.) besser zu schützen!

 

Dem stimmt Werner Herbert, AUF Bundesvorsitzender, in einer Presseaussendung3 zu und betont, dass es für die Exekutive viel wichtiger wäre, sie vor falschen Anschuldigungen zu schützen und bei tatsächlich ungerechtfertigten Anschuldigungen wirkungsvoll dagegen rechtlich vorzugehen. Er ruft Innenminister Peschorn daher dazu auf „diese positive Initiative umgehend aufzugreifen und rasch umzusetzen“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der als dringendes Maßnahmenpaket für öffentlich-rechtlich Bedienstete im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, folgende Kernpunkte enthält:

 

·        Definitivstellung: Zur Sicherheit bei der Ausübung des Berufes wird nach einer Dienstzeit von vier statt bisher sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis die Definitivstellung gewährt

 

·        Schutz der Privatsphäre: Es wird ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten eingeführt. Wird bei Eingriffen die Privatsphäre von Bediensteten durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.

 

·        Stärkung der Persönlichkeitsrechte: Bei strafrechtlich relevanten Anschuldigungen, beispielsweise ungerechtfertigten Misshandlungsvorwürfen, übernimmt die Dienstbehörde die aktive Verfolgung um das Risiko nicht auf den Bediensteten abzuwälzen.

 

·        Finanzielle Besserstellung: Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren werden Bestandteil des Grundbezuges und somit 14x jährlich ausbezahlt, um eine Verbesserung im Krankheitsfall zu erreichen und Überstunden zu attraktivieren.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.