500/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Bekämpfung der Mäuseplage

 

 

Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln arbeitet, hat strenge Auflagen für eine ausreichende Bekämpfung von Mäusen und anderen Schadnagern zu erfüllen. Diese werden von der Behörde (z.B. Lebensmittelinspektion) auch streng kontrolliert.

 

Im Jahr 2019 gab es eine Feldmäuseplage, von der über 100 Betriebe und eine Fläche von ca. 3000 ha im östlichen Weinviertel betroffen waren. Die extreme Vermehrung der Feldmäuse hatte enormen Mäusefraß bei den verschiedensten Kulturen zur Folge: bei Mais, Kürbis, Rüben, Sonnenblumen und selbst Marillenbäumen und Wein. Die Ernteverluste waren für die Bauern massiv und nur schwer zu verkraften. Die Ausfälle betrugen je nach Standort zwischen 10 und 70 Prozent; manche Landwirte berichteten auch von Totalausfällen.[1]

 

Feldmäuse können mit ausreichend Bodenbearbeitung in der vegetationsfreien Zeit bekämpfen werden, indem man ihre Nester und Gänge durch Grubbern und Ackern regelmäßig zerstört.

 

Bedingt durch zahlreiche ÖPUL-Vorschriften („Begrünung von Ackerflächen“ in versch. Varianten, z.B. Mulchsaat), für die die Bauern eine Prämie bekommen, unterbleibt auch die Bodenbearbeitung weitgehend. Oft wird nur einmal ein Stoppelsturz durch Grubbern direkt nach der Getreideernte durchgeführt und dann je nach Begrünungsvariante eine zeitige Herbstackerung Ende August mit sofortigem Anbau der Winterbegrünung durchgeführt. Danach bleibt das Feld bis März/April des Folgejahres unbearbeitet. Das schafft den Feldmäusen zusätzlich eine „ungestörte“ optimale Atmosphäre und sie können sich rasant vermehren.

 

Im heurigen Jahr droht sich die Situation aufgrund des lauen Winters, der zunehmenden Trockenheit mit zu erwartenden vielen Hitzetagen und der extremen Vermehrungsrate bei Feldmäusen zu wiederholen.

 

Um dieses Problem längerfristig in den Griff zu bekommen, ist für die nächste Zeit - zumindest bis zum Ende der laufenden GAP-Periode, wobei derzeit davon auszugehen ist, dass die neue GAP-Periode nicht vor dem Jahr 2022 beginnen wird - die gänzliche Freigabe der Bodenbearbeitung (Grubbern, Pflügen) in betroffenen Gebieten, d.h. regional begrenzt auf die Felder/Gegenden, welche vom Mäusefraß besonders betroffen sind, notwendig. Da eine Streichung der ÖPUL-Unterstützung existenzbedrohend wäre, hat das Aussetzen der Verpflichtung zur Begrünung der Ackerflächen sanktionsfrei zu erfolgen, sodass betroffene Landwirte ihre Gelder aus dem ÖPUL-Programm weiterhin beziehen können.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, bis zum Ende der laufenden GAP-Periode ein sanktionsfreies Aussetzen der Begrünung der Ackerflächen in Regionen mit hohem Mäusefraß zu ermöglichen und die ÖPUL-Gelder weiterhin den davon betroffenen Bäuerinnen und Bauern auszuzahlen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.

 

 

 

 



[1] https://www.topagrar.at/ackerbau/news/maeuseplage-bauern-fordern-entschaedigung-11731708.html