517/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend konsumentenpolitischer COVID-19-Maßnahmenplan

 

Die seit Mitte März 2020 gesetzten COVID-19-Maßnahmen haben zu einer massiven Beeinträchtigung des Alltags von Konsumentinnen und Konsumenten geführt. Durch die behördliche Schließung von Handelsgeschäften und Gastronomielokalen, Hotels, Kultur- und Sportstätten wurden die Konsumenten nicht nur gehindert, ihrem gewohnten Alltag nachzugehen, sie wurden auch in ihren Rechten massiv beeinträchtigt:

 

·        bereits gebuchte Reisen- und Hotelaufenthalte im In- und Aushalt konnten nicht angetreten werden,

·        bereits gebuchte Tickets für Kino-, Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen konnten nicht konsumiert werden,

·        Dienstleistungen und Handelswaren konnten nicht in Anspruch genommen bzw. angekauft werden,

·        Gastronomiebetriebe konnten nicht besucht werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine starke Vertretung der Konsumentenrechte notwendiger denn ja. Das Bundesministerium für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz hat hier eine besondere Aufgabe wahrzunehmen. Einerseits sind die Konsumentinnen und Konsumenten in der Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit COVID-19 zu unterstützen. Andererseits sind Lehren aus dem sogenannten „Lock-down“ zu ziehen, um bei zukünftigen Krisen, ob diese jetzt gesundheitlicher oder sozialer Natur sind, vorausschauend, verhältnismäßig und nachhaltig zugleich zu handeln.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, umgehend einen konsumentenpolitischen COVID-19-Maßnahmenplan auszuarbeiten, der folgende Inhalte umfassen soll:

-einen Bericht über die konsumentenschutzpolitische Situation der Bevölkerung

-informationspolitische Maßnahmen

-generelle Maßnahmen zum Schutz der Konsumentenrechte

-rechtliche und finanzielle Unterstützung für Betroffene

-einen Zeitplan zur Wiederherstellung der „alten Normalität“ für die Konsumenten  

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.