520/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend COVID-19-Blutplasmaspendeninitiative für Wissenschaft & Forschung und Akuttherapie

Mittlerweile gibt es immer mehr Menschen in Österreich, die die Virusinfektion Covid-19 überstanden haben. Das Blutplasma dieser Personengruppe bietet die Chance, daraus Medikamente herzustellen, die in weiterer Folge bei der Bekämpfung des COVID-19-Virus eingesetzt werden können.

Aktuell sollen von mittlerweile mehr als 12.000 Genesene in Folge einer COVID-19-Infektion lediglich 200 eine solche für Wissenschaft& Forschung notwendige Blutplasmaspende abgegeben haben. Viele ehemals Infizierte wissen nicht, dass eine Spende durch sie ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung dieser Viruserkrankung wäre.

Während sich die schwarz-grüne Bundesregierung immer neue Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen gegen die Bürger in COVID-19-Zeiten überlegt, gibt es keinerlei Initiativen, das Blutplasma ehemals infizierter Personen in der heimischen Medizin aktiv zu nutzen.

In diesem Zusammenhang wäre unter Einhaltung strenger Datenschutzgrundsätze der individualisierte Aufruf an jene Personen, die bereits als ehemals COVID-19-Inifizierte bei den Gesundheitsbehörden registriert sind, eine Maßnahme, damit sich vermehrt Blutplasmaspender für die medizinische Wissenschaft& Forschung und die Akuttherapie zur Verfügung stellen.

Das dadurch gewonnene Blutplasma von ehemaligen COVID-19-Infizierten soll ausschließlich der entsprechenden Wissenschaft& Forschung und der Akuttherapie dienen. Dadurch soll es zu einer wesentlichen Beschleunigung von Medikamenten gegen COVID-19 kommen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass

 

-ehemals COVID-19-Inifizierte durch die Gesundheitsbehörden einen unter der Einhaltung strenger Datenschutzgrundsätze individualisierten Aufruf zur Teilnahme an einer freiwilligen Blutplasmaspendenaktion erhalten;

-das daraus gewonnen Blutplasma ausschließlich der medizinischen Wissenschaft &Forschung und der Akuttherapie im Zusammenhang mit COVID-19 zur Verfügung gestellt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.