521/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen 

 

betreffend Finanzierung eines Biodiversitätsfonds zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie 

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG 

 

Der Schutz der Biodiversität dient dem Schutz unserer Lebensgrundlagen. Die Vielfalt der Ökosysteme, der Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sind die Basis unserer Ernährung und gewährleisten eine gesunde Lebenswelt. Intakte Ökosysteme tragen zur Klimaregulierung bei und bieten Schutz vor Naturgefahren.

 

Laut Weltrat für Biodiversität sind allerdings 1 Million Tier- und Pflanzenarten weltweilt vom Aussterben bedroht. In Österreich sind die Hälfte aller Amphibien, Reptilien und Fische und ein Drittel aller Vögel und Säugetiere stark gefährdet. Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die bedeutendste globale Umweltbedrohung und erfordert dringend mehr Aufmerksamkeit.

 

Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zum Schutz der Biodiversität. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Sektoren Initiativen zum Erhalt der Artenvielfalt, zum Verbund von Lebensräumen und zur Förderung der Strukturvielfalt zu setzen. Sektorenübergreifender Biodiversitätsschutz erfordert kohärente Instrumente, klare Zielsetzungen und Maßnahmen mit wirtschaftlichen Augenmaß, um alle Perspektiven eines Sektors abzubilden.

 

Die nationale Biodiversitätsstrategie („Biodiversitätsstrategie 2030+“) wird erneuert und weiterentwickelt. Zu ihrer Umsetzung soll ein Biodiversitätsfonds eingerichtet werden, um auch jene Maßnahmen zu finanzieren, die nicht im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik abgedeckt werden können. Die gemeinsame Agrarpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Biodiversität. Es zeigt sich aber, dass das Thema Biodiversität als Querschnittsmaterie zu behandeln ist. Die Finanzierung konkreter Biodiversitätsschutzmaßnahmen aus anderen Sektoren soll daher ergänzend durch einen Biodiversitätsfonds sichergestellt werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, in den Verhandlungen zum Bundesfinanzgesetz 2021 die Finanzierung eines Biodiversitätsfonds zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in den Sektoren außerhalb des Wirkungsbereichs der Gemeinsamen Agrarpolitik sicherzustellen.   

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.