549/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.05.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Änderung der Arbeiterkammer-RHO: detaillierte Finanzergebnis-Darstellung gem. Wirtschaftskammer-HO
Während die Wirtschaftskammern in ihren Rechnungsabschlüssen ein relativ detailliertes Finanzergebnis darstellen (20 Positionen), wobei u. a. auch die Wertpapierverluste dargestellt werden, stellen die Arbeiterkammern nur das saldierte Finanzergebnis dar. Aus den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen kann man deshalb beispielsweise die Wertpapierverluste nicht herauslesen. Weder den Mitgliedern noch der Aufsicht - dem Arbeitsministerium - sind diese Verluste bekannt. Diese Intransparenz ist nicht zufriedenstellend. Die Arbeiterkammern müssen ihre Finanzergebnisse in den Rechnungsabschlüssen künftig zumindest entsprechend der Haushaltsordnung der Wirtschaftskammern darstellen.
Untergliederung des Finanzerfolgs der Wirtschaftskammern gem. WK-Haushaltsordnung
https://www.wko.at/service/oe/Haushaltsordnung.pdf


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde die Arbeiterkammer-Rahmenhaushaltsordnung, RHO, in Hinblick auf das Finanzergebnis an die detaillierte Darstellung gemäß Haushaltsordnung der Wirtschaftskammern anpassen zu lassen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.